"Gerd Schmerse" <gerd@schmerse.de> schrieb:
Moin Peter Schulz,
zur Mail vom Sat, 4 Aug 2007 20:40:19 +0200:
>Was bedeutet Capitul ?
Kapitulant früher: sich zu längerem [Heeres-]dienst Verpflichtender
[Quelle: DUDEN, Rechtschreibung]
Hallo Gerd Schmerse,
abgekürzt aus "CAPITULANT" ist in diesem Fall weniger wahrscheinlich. Habe über google Einblick in das "Deutsche Rechtswörterbuch" genommen. Hier sind zahlreiche Zusammensetzungen aus "KAPITEL-" mit anderen Begriffen aufgenommen, z.B. "Kapitelleute, Kapitelknecht, Kapitelbauer, Kapitelherr,etc." Hierfür werden dort auch Fundstellen zitiert. Diese haben dann die zeitgenössische Schreibweise "Capitul-", sodass man davon ausgehen kann, dass beide Schreibweisen "CAPITUL" und CAPITEL" für den selben Sinnzusammenhang verwendet wurden. Es kann sich also bei dem "CAPITUL SCHOLZE" also auch einfach nur um einen Hinweis auf die Grundherrschaftliche Zugehörigkeit des Vaters des Taufzeugen handeln, der im Übrigen eine Schulzentätigkeit wie anderswo auch ausübte, ohne dabei wie zum Beispiel der "Kapitelknecht" Dienste unmittelbar im Stift oder Kapitel auszuüben. Anderswo mag ein Bauer in der gleichen oder ähnlicher Stellung "Pfarrmeier" geheißen haben.
besten Gruß
Hans Peter Albers, Bienenbüttel