Begriff Capitul

<320097756779-0001@t-online.de> schrieb:

Hallo Peter Schulz;

aus: Dr.Joh.Christ.Aug. Heyse`s allgemein verdeutschendes und erklärendes Fremdwörterbuch ... 14.Auflage ... Hannover: Hahnsche Buchhdlg. 1870 ...:

"..CAPITULAR, capitulieren ..., s. Capitel
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CAPITEL ... CAPITULAR, m. (ml. CAPITULARIUS) ein Stiftsmitglied od.Stiftsglied, Dom- od Stiftsherr; CAPITULARISCH, stiftlich, stiftsmäßig ... "

Es bleibt zu prüfen ob das "-AR" in ihrem Originaltext nicht irgenwie abgekürzt wurde durch einen Punkt oder auslaufenden Federstrich. Zumindest aber ist die Fremdwortdeutung von 1870 schon einmal rund zwei Drittel der verstrichenn Zeit näher an 1805 und damit am Sprachgebrauch der Zeit.

mit freundlichem Gruß

Hans Peter Albers, Bienenbüttel

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Ergänzung:

Welche Schlüsse man daraus nun auf den konkreten Text des Taufeintrages schließen kann ? Ja, wenn der CAPITULAR das einzelne Stiftsmitglied ist, dessen Gesamtheit das CAPITEL oder bisweilen auch das DOMCAPITEL ausmacht, und Vater und Sohn nicht verschiedene Nachnamen haben, bleibt nur "CAPITUL" und "Scholze" zusammenzuziehen, dann ist der Taufzeuge der Sohn des "Kapitelschulzen" aus,... d.h. im angegebenen Ort heißt der oder ein Verwalter domstiftlicher oder stiftlicher Güter PRITSCH und sein Sohn tritt hier als Zeuge auf.

Eine andere Deutung schließt sich wohl auch deshalb aus, weil der "Junggeselle" es wohl kaum schon zu geistlichen Würden gebracht hat, so daß ihm der Titel "CAPITULAR" beigelegt werden konnte. Als solcher hätte der Titel bei der Eintragung auch gelangt ohne dass seine gesellschaftliche Stellung durch den Vater bedingt hätte erläutert werden müssen. Die Deutung, Taufzeuge ist ein Stiftsherr PRITSCH, welcher Junggeselle und Sohn eines Scholzen ist, klingt im Zusamenhang nicht sinnvoll.

nochmals besten Gruß

Hans Peter Albers, Bienenbüttel