Hallo Peter,
soweit mir bekannt ist war der Kammerkommissar um 1800 ein Beamter der
fürstlichen Finanzbehörde.
Sicherlich konnte er auch gleichzeitig Pächter (Pensionarius) einer Domäne
sein. So war z.B. der Commissario zu Wanzka 1771 (später Amtsrat zu Wanzka
(1786)) gleichzeitig auch Pächter der Domäne Wanzka bis zu seinem Tod 1795. Das
Amt Wanzka wurde 1795 aufgelöst. Sein Sohn konnte aber die Pacht verlängern
und blieb Pensionarius.
Mit freundlichen Grüßen
Jens
Hallo Jens,
ich denke, man hat in Meckl. den Begriff "Cammer-Commissair"
(Kammerkommiss�r) wom�glich im Sinne von Statthalter oder Beauftragter f�r
alle Dom�nenp�chter benutzt oder ihnen h�ufiger als Amtstitel verliehen
wurde (sp�ter wird man sie h�ufig "Amtmann" nennen). Sie waren de jure ja
auch Vertreter des Gutseigners (der F�rsten, vertreten durch die Kammer) vor
Ort mit hoheitlichen Aufgaben in bestimmtem Umfang.
Aber ich lasse mich gern eines besseren belehren. Es f�llt nur auf, da�
dieser Begriff (anders als in S�ddeutschland, �sterreicht etc.) nach 1800 in
Meckl. kaum noch benutzt wird.
Sch�ne Wochenendgr��e,
Peter Starsy