Begriff: Buerger

Hallo, Listers

immer wieder in den Kirchenbuechern vom 19. Jh. komme ich auf diese
Bezeichnung - "Buerger". So, z. B. " Der Buerger und
Schmiedemeister, Franz Schwarzer" (in der Stadt Neustadt, OS).

Was bedeutet "Buerger" in diesem Zusammenhang? Ich moechte den
Begriff in meinem Stammbaum auf Englisch erklaeren, aber weiss auch
nicht so recht, was ich erstmal auf DEUTSCH darunter verstehen soll.

Bitte verzeiht, wenn es eine 'doofe' Frage ist! Manches ist nicht so
leicht fuer uns Auslaender, die die deutsche Geschichte nicht so
richtig verstehen.

Mit vielem Dank im Voraus und freundlichen Gruessen aus Australien -

Christine

Hallo Christine,

Im "Familienkundlichen Wörterbuch" von Fritz Verdenhalven steht als
Erläuterung zu "Bürger" folgendes:

Bürger:
Vollberechtigter Einwohner einer Stadtgemeinde der den Bürgereid
geleistet hat und in die Bürgerrolle aufgenommen ist (im Gegensatz zu
den Beiwohnern, Schutzverwandten, Schutzjuden und Eximierten).

Beiwohner = Schutzverwandter:
Einwohner einer Stadt, der nicht das Bürgerrecht erworben hat, aber
gewissen Schutz (Wohnrecht) durch das Gemeinwesen genießt.

Schutzjude:
Stadtbewohner jüdischen Glaubens, dem durch besondere Genehmigung der
Handel mit bestimmten Waren gestattet war und gegen eine geringe
jährliche Abgabe besonderer Schutz durch den Landesherrn oder die Stadt
gewährt wurde.

Eximierte:
Stadtbewohner besonders privilegierter Häuser (ehemalige Rittersitze in
den Städten), ebenso landesherrliche Beamte, Lehrer, Geistliche und
Soldaten. Ihnen war der Zugang zu einem bürgerlichen Gewerbe
verschlossen, oft auch der Erwerb von Grundbesitz innerhalb oder vor der
Stadt. Grundsätzlich brauchten oder konnten sie das Bürgerrecht nicht
erwerben. Bei Hausbesitz müssten sie aber vielfach Bürger werden.

Bürger hatten auch Pflichten, Da kenne ich aber leider noch nicht aus.
Vielleicht hilft da jemand anders weiter;-)

Freundliche Grüße nach Australien

Vanessa

Hallo Listenmitglieder,

der Begriff B�RGER und die Bedeutung sind auch heute noch aktuell!

Auch zu heutiger Zeit wird noch ein Unterschied zwischen Einwohner und B�rger gemacht.

So zum Beispiel in Niedersachsen:

Nieders�chsische Gemeindeordnung (NGO)
� 21 NGO - Landesrecht Niedersachsen Einwohnerinnen und Einwohner, B�rgerinnen und B�rger

(1) Einwohnerin oder Einwohner einer Gemeinde ist, wer in dieser Gemeinde ihren oder seinen Wohnsitz oder st�ndigen Aufenthalt hat.

(2) B�rgerinnen und B�rger der Gemeinde sind die zur Wahl des Rates berechtigten Einwohnerinnen und Einwohner.

Direkter Link zum Dokument:
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/openvoris.cgi?skin=openvoris&xid=147083,23
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Mit freundlichen Gr��en
Dennis (Gebel)

Christine Greenthaner schrieb: