Begriff Bauerngutsbesitzer?

Liebe Listis, Ich hab vieleicht eine Verrückte Frage,
In meiner Ahnenreihe kommt recht häufig der Begriff Bauerngutsbesitzer vor,
nun kann ich damit so ganz und garnichts Anfangen vieleicht gibt es jemand der
mir mal was sagen könnte
ist das eine Art größerer Garten?, ist das eine festgelegte mind Größe ?,
ist das irgendwie in einer Grundbuchakte zu finden Z. B. Flur Nr xx am
Wiesenhang oder so ??
gibt es ein Verzeichnis über solche Güter ??

Viele Grüße aus Friedrichsdorf,Helmut Dinter

Lieber Helmuth,

es gab fuer den Bauernstand verschiedene Bezeichnungen, wie z.B.: Bauer, Freibauer, oder eben Bauerngutsbesitzer.

Diese deuten auf die unterschiedlichen Besitz- und Abhaengigkeitsverhaeltnisse zu den (meist adligen) Grossgrundbesitzern, welche den (vormaligen Haeuslern) den Bauernhof und Land dazu entweder
verpachteten, verkauften oder manchmal auch fuer treue Dienste uebereigneten.

Der von Dir genannte "Bauerngutsbesitzer" war demnach ein freier Bauer, dem sein Hof und die Laendereien ganz und gar gehoerten. Sozusagen ein Mnn der oberen "Klasse" der Bauen!

Gruss, Manfred.

Hallo Manfred,
bei so viel Kenntnis w�rde ich mich gerne gleich "dranh�ngen":
Zwar nicht in meinem Stammbaum, aber im d�rflichen Umfeld taucht der Begriff
"Erbscholtisei" auf. - Wei�t Du evt., woher dieser Begriff kommt und was er
genau bedeutet? - Oder wo ich nachschlagen kann?
Gr��e von
Annegret

Zwar nicht in meinem Stammbaum, aber im d�rflichen Umfeld taucht der

Begriff

"Erbscholtisei" auf. - Wei�t Du evt., woher dieser Begriff kommt und was

er

genau bedeutet? - Oder wo ich nachschlagen kann?

Hallo Annegret,
ich habe mir dazu eine kleine Sammlung angelegt:

"Alte Berufs- und Besitzstandbezeichnungen"
http://www.boehm-chronik.com/berufsbesitz.htm

Herzliche Gr�sse aus Upstate New York,
Guenter Boehm (*1939 Friedland, Kreis Waldenburg in Schlesien)

Liebe Annegret,
soweit mir bekannt ist, beruht der Name "SCHOLZ" oder auch "SCHOLTZ" ja auf dem uralten Amte des "Scholtzen", was soviel wie der Dorf�lteste, Richter, Schiedsmann und Magistrat, bedeutet.Noch heute wird z.B.der Dorfb�rgermeister im Schw�bischen der "Schultes" genannt.
Die Erbscholzen wurden dann nicht ernannt, sondern auf Grund ihres Herkommens und der besseren Schulbildung in diesen Familien wurde das Scholzenamt in einem bestimmten historischen Zeitraum vererbt, sofern ein entsprechender m�nnlicher Nachfahre vorhanden war!
Erbscholtisei ist der Begriff f�r solch ein Amt und die damit einhergehenden Pfr�nde und Vorrechte.
Versuchs doch mal bei "GOOGLE"!
Viele Gr��e,
Manfred.