Liebe Listis,
hier noch einmal Klarheit, warum wir in Europa als Demokraten schon das ein
oder andere Gesetz oder eine Rechtverordnung zur Herkunftsbezeichnung
beachten sollten:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1992R2081:2004
0501:DE:PDF
Beachten heißt ja nicht zwangsläufig, diese Dinge als ewiges Gesetz
anzusehen. Es ist aber eine von vielen Spielregeln im Zusammenleben. Wer
etwas ändern will, kann Meinungen schaffen, Vorschläge erarbeiten,
Mehrheiten suchen, Änderungen bewirken. Wenn es nicht klappt, akzeptieren
des Zustandes.
Übrigens, als Beispiel ist die geschützte Herkunftsbezeichnung des
Champagners nichts anderes als eine Folge (siehe Versailler Vertrag, §§ 274,
275) eines unsäglichen Krieges, wobei mich die Opfer heute nach wie vor
betroffener machen als die Nicht-Nutzung eines Herstellungsprädikates. Das
gilt natürlich auch für adäquate Folgen des zweiten Weltkrieges. Ich
verstehe das Gejammere um diese Dinge nicht. Niemand verbietet die private
Nutzung dieser Begrifflichkeiten. Diese Rechthaberei geht auf den Keks.
Hintergrundwissen im Rahmen der Familienforschung ist immer gut,
unterschiedliche Standpunkte sind zulässig, Toleranz ist aber oberstes
Gebot.
In diesem Sinne, Glück, Gesundheit und positives Miteinander für das Jahr
2014.
Mit freundlichen Grüßen
Hans (Gaentzsch)