hab mal ne Frage an die Ahnenforscher: habe von einer kanadischen Anverwandten ein Dokument bekommen in dem zu mehreren Paaren nicht 'married' oder 'engaged' vermerkt ist sondern 'common law' und dahinter ein Datum - weiss jemand was das genau beduetet oder mit was das gleichzusetzen ist? Wie soll das in einem Genealogieprogramm erfasst werden?
hab mal ne Frage an die Ahnenforscher: habe von einer kanadischen
Anverwandten ein Dokument bekommen in dem zu mehreren Paaren nicht
'married' oder 'engaged' vermerkt ist sondern 'common law' und
dahinter ein Datum - weiss jemand was das genau beduetet oder mit was
das gleichzusetzen ist? Wie soll das in einem Genealogieprogramm
erfasst werden?
OK der Link gibt Auskunft allerdings immer MIT einem Zusatz - also 'common law marriage' - bei dem erhaltenen Dokument stet aber nur 'common law' - ich denke es geht schon in die Richtung wilde Ehe - ich frag da aber mal bei der Verwandten nach was die darunter genau verstehen.
Der Begriff "common law" ist mir in der Genealogie bisher nur im direktem Zusammenhang mit "marriage" untergekommen, insofern ist der Verweis auf "common law marriage" schon richtig. Ohne zu sehr ins Detail zu gehen stellt eine Eheschließung nach "Common Law" eine völlig normale Ehe dar. Diese muss sogar die amerikanische Steuerbehörde IRS anerkennen, wenn das mal nichts heißen will. Die Idee einer "wilden Ehe" geht in die völlig falsche Richtung.
In Deutschland ist diese Form der Eheschließung unbekannt. Sie ist am ehesten vergleichbar mit dem Unterschied zwischen standesamtlicher und kirchlicher Heirat, die je nach Ort und Zeit eine Ehe begründen können, oder eben auch nicht. Mir ist ein Fall aus Ghana (ebenfalls britisch geprägtes Recht) bekannt, wo ein Paar dreimal geheiratet hat: Einmal nach Stammesrecht, einmal in einer christlichen Kirche, und einmal vor dem Standesamt.
Für die Ahnenforschung ist ein "common law marriage" zu behandeln wie jede andere Art der Eheschließung. Der einzige Unterschied besteht darin, welche Quellen möglicherweise auffindbar sind - analog zu einer standesamtlichen Ehe, zu der es natürlich keinen Kirchenbucheintrag gibt.
Weihnachtliche Grüße
Jörn Daub
P.S. Vielleicht lässt sich aber eine passendere Liste für diese Diskussion finden. Mit Genealogie*programmen* hat es ja wenig zu tun.
also von all den Infos die ich von verschiedenen Seiten bekommen habe handelt es sich hier um eine legale Ehe (also keine wilde Ehe und auch keine normale Partnerschaft / Lebensgemeinschaft) die vor dem Gesetz wie eine normale Ehe behandelt wird nur das hierfür keine Trauzeugen oder eine Heiratszeremonie erforderlich sind. Auch gibt es keine Urkunde dafür. In einigen Gegenden in denen diese Art der Ehe möglich ist sind einige Voraussetzungen erforderlich - z.B gemeinsamer Haushalt, bestimmte Zeit die sie zusammen leben müssen. Solche Ehen werden bei einer Scheidung auch so behandelt als wären sie offiziell verheiratet.
Ich werde zukünftig solche Ehen wie normale Ehen im Genealogieprogramm erfassen und in den Bemerkungen 'common law marriage' hinzufügen.