Beamtenmikado

Mir ist schon klar, dass Zaubern nicht zur Ausbildung eines Beamten gehört.
Aber das Landesarchiv, was nicht nur zuständig ist, sondern auch derartige
Dinge archiviert, fragt mich nach dem Sterbedatum, damit sie mir das
Sterbedatum mitteilen können. Geht’s noch?

Da wird doch nicht gelesen, sondern in irgendein Fach gegriffen, egal
welches Formular man in die Hand bekommt und dann weg damit, Arbeit
erledigt. Jedenfalls hat das Vorgehen diesen Eindruck bei mir erweckt.

Wie schon geschrieben, es gibt eine s.g. Suchumlaufstelle, angesiedelt beim
Standesamt Freidrichhain/Kreuzberg. Dort habe ich jetzt meine Anfrage
platziert. Jetzt werden alle Standesämter der Reihe nach abgefragt. Das
kann Jahre dauern!

Die Antwort des Landesamtes für Bürger u- Ordnungsangelegenheiten-
Einwohnerwesen- hier mal für Interessierte zur Kenntnis:

Sehr geehrter Herr ……,

ich beziehe mich auf Ihr Schreiben (Email) vom 3. Mai 2014.

Aufgrund Ihrer Anfrage vom 27. März 2014 wurde Ihnen mit Schreiben vom 29.
April 2014 (im Auftrag des Landesarchivs) Auskunft aus archivierten
Meldeunterlagen erteilt. Den Erläuterungen der Auskunft können Sie
entnehmen, um welche Meldeunterlagen es sich dabei handelt. Darüber hinaus
finden Sie in den Erläuterungen den Hinweis, welche melderechtlichen
Auskünfte zulässig sind.

Ergänzend dazu bzw. zum besseren Verständnis Folgendes:

Meldeunterlagen von Einwohnern, die vor 1945 (ehemaliger Ostteil Berlins)
bzw. 1960 (ehemaliger Westteil Berlins) aus Berlin verzogen oder verstorben
sind, befinden sich beim Landesarchiv Berlin, soweit sie nicht durch
Kriegseinwirkungen vernichtet wurden.

Weitere Meldeunterlagen (in Karteiform, inzwischen verfilmt bzw. gescannt)
zu Personen, die nach diesem Zeitpunkt in Berlin gewohnt haben, wurden vom
Landesarchiv Berlin für archivwürdig erklärt, so dass das LABO aus diesen
Unterlagen Auskunft im Auftrag des Landesarchivs erteilen darf.

Diese Meldeunterlagen wurden allerdings neben der 1975 (ehemaliger Westteil)
eingeführten automatisierten Datenverarbeitung nur bis 1980 fortgeführt, für
den ehemaligen Ostteil betrifft dies den Zeitraum bis 1982/1983. Danach
erfolgte keine Fortschreibung der Karteikarten, die Datenverarbeitung
erfolgte ausschließlich in automatisierter Form.

Das automatisierte Melderegister wurde seitens des Landesarchivs nicht für
archivwürdig erklärt, so dass mit diesen Daten nach dem geltenden Melderecht
zu verfahren ist.

Nach § 10 Abs. 3 MeldeG Berlin sind (aufzubewahrende Daten) nach Ablauf von
5 Jahren nach dem Wegzug oder dem Tod eines Einwohners für die Dauer von 25
Jahren gesondert aufzubewahren. Nach Ablauf dieser Frist (= 30 Jahre nach
Wegzug oder Tod) sind die Daten zu löschen.

Aus den für archivwürdig erklärten Meldeunterlagen wurde Ihnen die letzte
(bereits bekannte) Meldeanschrift mitgeteilt; der Tod Ihrer Großmutter ist
hier nicht verzeichnet.

In den automatisierten Melderegister (aktuelles und archiviertes Register)
ist Ihrer Großmutter nicht zu ermitteln.

Aufgrund dieser Feststellungen ist davon auszugehen, dass Ihre Großmutter
nach 1980 (Einstellung der Fortführung der Karteikarten), jedoch vor 1984
(Löschung der Daten nach Melderecht) verstorben (alternativ aus Berlin
verzogen) ist.

Ich bedauere, Ihnen weder im Rahmen des Archivrechts noch melderechtlich
helfen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag