Liebe Listenmitglieder,
noch eine Erg�nzung zum angeblichen Bigamie-Gesetz von 1650:
Wie Christoph Fitzek auf der Adels-Liste schreibt, gibt es eine Ver�ffentlichung zu diesem Thema:
Leonhard Theobald: Der angebliche Bigamiebeschlu� des fr�nkischen
Kreistages. In: Beitr�ge zur Bayerischen Kirchengeschichte 23 (1916/17), S. 199-200.
Darin stellt Theobald klar, dass der Fr�nkische Kreistag zwischen 1645 und 1664 gar nicht getagt hat, folglich auch 1650 kein Gesetz o.�. verabschiedet haben kann, und dass es keine Archiv�berlieferung mit einem solchen Gesetz gibt in den Archiven von N�rnberg, Ansbach und Bamberg.
Die Herausgeber des "Fr�nkischen Archivs", wo dieser Bigamiebeschluss ver�ffentlicht sein soll, m�ssen also etwas vollkommen falsch verstanden haben oder aber sind einer F�lschung aufgesessen.
Mit freundlichen Gr��en,
Tobias A. Kemper
Liebe Listen-Mitglieder
zum Beitrag und Erg�nzung von Tobias A. Kemper noch einige erg�nzende Zeilen.
Bigamie kam vor und kann nicht verschwiegen werden, dazu war aber kein Gesetz
oder Verordnung notwendig, sondern lediglich ein Geistlicher der es mit dem
Aufgebot und der Wartezeit usw nicht so genau nahm oder wegen anderer Dinge eben
die Augen zudr�ckte.
Die genannten Zahlen zu den Verlusten sind ein altes M�rchen.
"Nach dem 30-j�hrigen Krieg (1618-1648) waren von den 17 Millionen Bewohnern
Deutschlands nur noch 4 Millionen, meist Frauen und M�dchen �brig.
Das deutsche Reich mit dem Elsa� aber ohne die Niederlande und B�hmen z�hlte
1618 wahrscheinlich 21 Millionen Einwohner und 1648 weniger als 13,5 Millionen.
Es gab unbestritten Gegenden die entv�lkert waren, aber nicht durch direkte
Kriegseinwirkungen, sondern es kam bis zu einem gewissen Grad von der
vor�bergehenden Abwanderung her. Es gibt Untersuchungen zu den
Nachkriegsverh�ltnissen in Deutschland die zeigen, da� die Bev�lkerung mehr
entwurzelt als vernichtet war. Der tats�chliche Bev�lkerungsverlust l��t sich
schwer genau absch�tzen. Die Verluste betrafen sowohl die m�nnl. wie auch die
weibl. Bev�lkerung im gleichen Ma�e. Es mu� n�mlich auch ber�cksichtigt werden,
da� die Sterblichkeit der Zivilbev�lkerung ebenso gro� wenn nicht sogar gr��er
war als bei den Soldaten.
Die Arbneiten f�r die ersten Seelenregister und Kataster zur Erfassung und
Z�hlung der Bev�lkerung beginnen erst nach dem Friedensschlu� 1648 etwa im Jahr
1650.
Fazit: Die Beitr�ge von T. A. Kemper zeigen mal wieder sehr genau, wie wichtig
eine gezielte Quellenforschung ist, denn nur so lassen sich Phantastereien
erkennen und deren Weitergabe m�glicherweise verhindern..
Helmut Wolter
*hel.wolter@t-online.de*
Extra franconia nulla vita, etsi sit vita, non est vita. / �bersetzung:
Au�erhalb Frankens gibt es kein Leben - und wenn, dann doch nicht dieses.
Tobias A. Kemper schrieb: