Bauernvogt

Guten Morgen Peter,
es gibt nach meinen Unterlagen einen Unterschied:
1. SH Lexikon, S.48:
Bauernvogt. Seit dem Spätmittelalter bis 1867 stand in Holstein und zunehemned auch in Schleswig der B. an der Spitze der Dorfgemeinschaft, die in Holstein Bauernschaft(burschop) oder Bauerlag (burlach) hieß. Grundsätzlich hatte der Bauernvogt ein Doppelgesicht: einerseits war er das unterste Organ der Obrigkeit, andererseits war er Vertreter der Bauernschaft gegenüber der Obrigkeit.
usw
2. Meyers Konversationslexikon 1897
Dingvogt (unter Ding)
Ding, (neuhochdeutsche Form des germanische thing, althochdeutsch dinc) Volksversammlung, insbesondere Gerichtsversammlung bei den germanischen Stämmen.
usw.
Seit fränkischer Zeit ist das Ding nur noch eine Gerichtsversammlung.
usw
Dinghof (Fronhof) heißt der Herrenhof auf welchem für die Hintersdassen (Hübner) der gutsherrlichen Marken das Gericht (Hubding, Hübnerding) abgehalten wurde.Der Herr eines solchen Dinghofs hieß Dinghofsherr (Dinggraf), der unter Beisitz der Dinghofsleute (Hübner) selbst Gericht hielt oder durch einen Beamten (Dingvogt) halten ließ.
usw.
3. Im SH Lexikion S.105 gibt es unter dem Stichwort Dingswinde einen Hardesvogt, der zusammen mit zwei Sandmännern und acht Zeugen die gleiche Funktion zu haben scheint.
Gruß
Dieter Begehr

<Pandersen@gmx.de> schrieb: