Guten Tag liebe Listies,
habe mich gestern etwas in die verschiedenen Arten der Bauernstände in Ostpreußen vertieft, dort im besonderem
auf die Zeit zwischen 1750 bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts bezogen.
Habe bspw. in dem Buch "Was waren unsere Vorfahren" von Staszewski und Stein, als auch im Internetz einiges dazu
gefunden. Genwiki bietet ja auch Beschreibungen zu manchen Bezeichnungen wie Eigenkätner und dergleichen. In
Kirchenbucheinträgen sind mir aber auch adl. Dienstbauern, adl. Freibauern oder königliche Freibauern begegnet.
Kann mir hier jemand Auskunft geben, was genau die Unterschiede zwischen adlig und königlich waren und gerne auch
Hinweise auf Seiten oder Bücher, wo ich mich noch weiter zu den Bauernständen und seinen verschiedenen Ausprägungen
zu dieser Zeit bilden kann.
Liebe Grüße
Jens (Goltz)
Hallo Herr Goltz,
die adligen Bauern saßen auf dem Grund und Boden eines Gutsherren und waren dem zu Schaarwerk oder anderen Diensten verpflichtet. Die königlichen oder auch Amtsbauern hatten die Pflicht zum Schaarwerk für das Amt im Dienst des Königs oder dem Pächter des Amtes. Zeitweilig wurden Ämter verpachtet, weil die Hoffnung darin lag mit der Pachtsumme einen besseren Gewinn zu erzielen. Oder ein Amt wurde an Beamte verpachtet zur Belohnung für ihre Dienste und Alterssitz.
Freibauern sind wie es der Name sagt frei im Gegensatz zu den Bauern. Der Freibauer konnte gehen wenn er wollte, mußte jedoch auch Schaarwerken. Die Bauern waren Untertanen des Gutsherren und quasi Leibeigene. Friedrich II. hat in seiner Regierungszeit die Leibeigenschaft seiner Bauern, den Amtsbauern, aufgehoben, nicht aber die der adligen Bauern, also die der in Abhängigkeit des Gutsherren lebenden. Die Befreiung aller Bauern kam erst 1810.
Gruß
Olaf Göbeler