Hallo Martin Adloff,
die Grundidee geht wohl schon auf Friedrich Wilhelm I. zur�ck, der die
Justiz dahingehend reformierte, dass nach seinem Amtsantritt alle - ob Arm
oder Reich, B�rgerlich oder Adlig - vor dem Gesetz gleich sein sollten. Es
folgten eine ganze Reihe von Verwaltungs- und Justizreformen, die hier nicht
im Detail dargestellt werden k�nnen und z. T. auch auf die sp�teren
preu�ischen "Neuerwerbungen" im Zuge der polnischen Teilungen zur�ckzuf�hren
waren, die eine Rechtsvereinheitlichung im neuen Gesamtpreu�en notwendig
machten.
Die Befreiung der Bauernbev�lkerung war also bereits von Friedrich Wilhelm
I. angedacht, dann aber durch Friedrich den Gro�en wieder zur�ckgestellt
worden. Die Verordnung zur Aufhebung der Leibeigenschaft in Ost- und
Westpreu�en datiert vom 8.11.1773 und betraf zun�chst die Dom�nenbauern.
Jedoch wurden sie noch nicht aus der "Untert�nigkeit" entlassen. Die Praxis
sah allerdings bald so aus, dass die Dom�nenbauern als freie Leute galten,
so dass die Verordnung von 1804, die jegliche Untert�nigkeit verbot, die
schon bestehenden Zust�nde nur nachtr�glich best�tigte. Das Reformwerk wurde
durch den Minister Friedrich Leopold von Schroetter (verantwortlich f�r die
Departements Ost- und Westpreu�en) durchgesetzt. Im Kern besagte es, dass
die Dom�nenbauern von Hand- und Spanndiensten befreit wurden, daf�r aber
Geld- und Getreideabgaben leisten mussten.
Auf den Bereich der adligen Grundherrn bezogen sich diese Bestimmungen
zun�chst nicht, was aber nicht ausschloss, dass einige Adlige sie freiwillig
�bernahmen. Die allgemeine "Wende" kam dann mit dem Edikt vom 9.10.1807, das
"den erleichterten Besitz und freien Gebrauch des Grundeigentums sowie die
pers�nlichen Verh�ltnisse der Landbewohner" betraf.
Einzelheiten sind in der Literatur gut aufgearbeitet.
Gru�
Rolf-Peter
PS: Der Server hat diese Nachricht leider nicht "zum Weiterleiten" angenommen, also habe ich sie in eine neue Mail kopiert.