In einer eMail vom 14.01.2010 04:48:57 Westeuropäische Normalzeit schreibt
_irmi@gegner-suenkler.de_ (mailto:irmi@gegner-suenkler.de) :
beim Erfassen der Personen des Kirchspiels Eichhorn in Pr. Eylau fällt
mir auf, dass ehemalige Bauern der einzelnen Orte oftmals später als
Instleute bezeichnet werden.
Anfangs bin ich davon ausgegangen, dass es sich dann nicht um dieselben
Personen handeln kann, aber da ich bei einigen Personen ganz sicher bin,
dass sie identisch sind, glaube ich mittlerweile, dass ein solcher
Standeswechsel - zumindest in dieser Gegend - häufiger vorkam.
Ist das jemandem auch in anderen Orten aufgefallen? <<
Hallo Irmi,
dafür kann es verschiedene Gründe geben:
1. Mir ist bei meinen Forschungen aufgefallen, daß es nach der preußischen
Landreform häufiger zu Besitzveränderungen kam. Ehemals erbuntertänige
Bauern haben das ihnen nun als Eigentum übertragene, aber oft mit
Zahlungsverpflichtungen belastete Land verkauft. Der neue Eigentümer hat den früheren
Besitzer manchmal als Instmann übernommen. Vielleicht gab es im Kaufvertrag
eine Vereinbarung, daß der frühere Besitzer noch dort wohnen bleiben darf
(gegen Mitarbeit auf dem Hof).
Aus verschiedenen Akten im GStAPK weiß ich, daß im Kreis Pr.Eylau die
Landreform in den 1830er Jahren durch offizielle Übertragungsurkunden an die
Bauern umgesetzt wurde. Bauern auf königlichem Land erhielten den Boden
geschenkt, mußten aber den sogn. Besatz durch Ratenzahlungen abgelten. Besatz
nannte man die den jeweiligen Bauern ursprünglich einmal zur Bewirtschaftung
des Landes vom Staat zur Verfügung gestellten Sachwerte (Saatgetreide, Vieh,
Inventar und Geräte). Darüber gab es in den Ämtern genaue "Besatz"-Listen.
Wenn die Bauer/Instmann-Geschichten ca. 1830 und danach vorkamen, ließe
sich das also durch die Landreform erklären.
Zu ergänzen wäre noch, daß die erbuntertänigen Bauern auf adeligem Gutsland
nach der Reform erheblich schlechter gestellt waren, als die Bauern auf
ehedem königlichem Land. Die adeligen Gutsherren verschenkten das Land nicht
an ihre Bauern. Zusätzlich mußten sie meistens durch jahrzehntelange
Ratenzahlungen ihr Eigentum erwerben und oft auch die daran gebundenen
Arbeitsdienste (Scharwerk) abgelten. Daher könnte es sein, daß solche Bauern
zahlreicher verkauften, wenn sie die Lasten nicht zu erwirtschaften vermochten.
2. Unabhängig von den oben beschriebenen Umständen im Zuge der Landreform
konnte es auch zu Besitzübergängen durch Generationenwechsel kommen. Wenn
der neue Bauer (Sohn, Schwiegersohn oder sonstiger Nachfolger) die
Bewirtschaftung übernahm, wurde der frühere Bauer zum Instmann. Ich kenne zwar auch
passendere Bezeichnungen (Ausgedinger, Altsitzer). Aber man weiß ja nicht,
ob bzw. wie der Kirchenbuchschreiber die Geschichten verfolgt hat und
richtig zu benennen wußte.
3. Neben den oben beschriebenen Umständen hinsichtlich früherer
erbuntertäniger Bauern konnten auch die freien Bauern, die Köllmer, die ihr Land zu
vollen Eigentumsrechten besaßen, durch Mißwirtschaft in Schwierigkeiten
geraten. Das kam zwar eher selten vor, war aber auch möglich. Wenn denn der
frühere Besitzer auf dem Hof weiter mitarbeitete, war er nur noch Instmann.
Grüße aus Berlin
Viktor