Bauer und Gärtner

In einer eMail vom 13.05.03 21:11:52 (MEZ) - Mitteleurop. Sommerzeit schreibt
Roman.Neugebauer@web.de:

Die Begriffe der Hausleute (Inlieger, Inquilinen) bzw.
Hausmann und Hausfrau begegnen mir oft in den Kirchenbüchern.

Hallo Roman,
ich kann da nur mit folgendem aushelfen:
Inwohner -> Schutzverwandter ->Einwohner einer Stadt der nicht das
Bürgerrecht erworben hat, aber gewissen Schutz (Wohnrecht) durch das
Gemeinwesen genießt.

Im Zusammenhang mit der Erklärung wird auch der "Häusler" angesprochen:

Häusler
traditionelle Bezeichnung für einen armen Bauern, der gewöhnlich Haus und
Wirtschaftsräume, meist auch eine oder einige Parzellen Land besaß, die aber
zur Lebenshaltung allein nicht ausreichten.
Ein Häusler hatte fast kein Land, höchstens einen Gemüsegarten für den
eigenen Bedarf. Er mußte also vollzeitlich einer anderen Tätigkeit nachgehen.
Häusler waren Leute, die ein Haus bewohnten, jedoch kein oder nur sehr wenig
Land bebauten und meist einem Handwerksberuf nachgingen.
F: Guten Abend Liste! Der Begriff ,Häusler" ist ja schon erklärt worden, nun
habe ich folgenden Fall: erschien: der Häusler Julius Ziegert 33 Jahre, ich
habe noch so einen Fall. Wie kann es sein, daß ein Häusler so jung ist???
Grundherrschaft gewährte) Hofstelle inne. Mit 33 war er bereits seit acht
Jahren volljährig und damit rechtsfähig. Er konnte in die Stelle
eingeheiratet haben; er konnte die Stelle erkauft haben; sein Vater konnte in
den Auszug gegangen oder verstorben sein; die Stelle konnte vakant
(unbesetzt) gewesen sein; es konnte sich um eine neu errichtete Stelle
handeln - wie auch immer! Es gab für die Grundherrschaft keinen vernünftigen
Grund, einem tüchtigen jungen Mann die Ubernahme einer Häuslerstelle zu
versagen. Ganz im Gegenteil.
Häuslerstelle gehörten nur Haus, Hof und Garten und so gut wie gar kein
Ackerland. Zwar hielten die Häusler auch Vieh, vor allem Kleinvieh, sie
konnten aber vom Gartenbau und von der Viehhaltung allein nicht leben und
arbeiteten daher hauptsächlich als Handwerker, Tagelöhner oder Gutsarbeiter.
Ihre Dienste für das Domiium bestanden aus Handdiensten, das heißt, sie
mußten für eine festgesetzte Anzahl von Tagen mit einer bestimmten Anzahl von
Familienangehörigen der Gutsherrschaft zur Verfügung stehen.

Hilft das weiter?

Mit freundlichen Grüßen aus Kerpen

Rudolf Andermann