Hallo Rolf,
hast Du auch die Aufgebotsunterlagen bekommen? Manchmal steht dort, wie lange er schon im Standesamtsbezirk gewohnt hat. Sollte er erst kurz dort gewohnt haben, mußte auch eine Ausfertigung des Aufgebots im vorherigen Wohnort veröffentlich werden, die dann nach Fristablauf zum Heiratsstandesamt zurückgesandt wurde.
Matthias Roese