Hallo Forscherkollegen,
bei dem Vorfahren meiner Frau Udo Herrmann Walter BARTSCH, geb. 22.02.1905 steht beim Taufeintrag im Kirchenbuch unter "Bemerkungen": "Die Mutter wurde eingesegnet." Einsegnung habe ich bisher mit Konfirmation gleichgesetzt. Bedeutet dies, dass die Mutter bei der Taufe noch �u�erst jung war? Bei der Mutter handelt es sich um Marie B�SEL, weitere Daten liegen mir zu der Person leider nicht vor. Leider gibt mir das f�r Schernikau zust�ndige Standesamt keinerlei Ausk�nfte wg. fehlenden l�ckenlosen Nachweises der Berechtigung...
Hat jemand diese Dame vielleicht in seiner Ahnenliste?
Mit freundlichen Gr��en
Marco (Schulz)
Hallo Marco,
ich habe auf die Schnelle keinen Beleg gefunden, aber hat nicht fast jeder Friedhof eine Einsegnungshalle?
Ich halte es also für sehr wahrscheinlich, dass die Mutter bei der Geburt starb und bei der Taufe des Kindes auch Abschied von der Mutter genommen wurde.
Nette Grüße,
Bert
----- Ursprüngliche Mail ----
Bevor weitere Verwirrung Einzug hält:
EINgesegnet wird bei Eintritt als vollgültiges Gemeindemitglied,
AUSgesegnet wird beim Verlassen der kirchlichen Gemeinde!
Jürgen (Winkler)
Einen guten Tag in die Runde,
vielleicht hilft folgender Hinweis weiter:
Nach der Niederkunft wurde die Mutter durch eine besondere Zeremonie wieder in der Gemeinde aufgenommen. Das geschah durch eine Segnung nach dem Sonntagsgottesdienst, die vielleicht in manchen Gemeinden Einsegnung genannt wurde. (Analog der Konfirmation ein Ritus zur Bestätigung der Aufnahme in die christiliche Gemeinde).
Übrigens wurde für diese Segnung auch wieder eine an den Pastor zu entrichtende Gebühr fällig.
Frdl. Gruß
W. Heinemann