Aw: Re: Anforderung von Kriegsgefangenenakten

Hallo an alle, die an diesem Thema interessiert sind,

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Adalbert Goertz responds >>>>>>>>>>>>
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Soweit ich weiss, sind Kopien dieser Akten auch beim DRK in Mu:nchen,
so dass man sich manche Kosten ersparen kann.

Diese Aussage stimmt so nicht! Beim DRK liegen sicherlich eine Menge an
Informationen vor, Lagernamen, Orte, Bestandszahlen, Meldungen von
Heimkehrern, evtl. auch Kriegsgefangenakten, aber bestimmt nicht
vollzählig, dann wäre das Schicksal der noch übrigen 1,4 Mill. Fälle
nicht mehr offen und auch in den Medien dargestellt worden. Es gibt
laufend neue Informationen, seien es Exhumierungen im Zusammenhang mit
Umbettungen bei der Anlage neuer Soldatenfriedhöfe oder die Überlassung
von Feldpostbriefen aus den Beutebeständen der Roten Armee oder andere
Dinge.

Es ist ein Geben und Nehmen auf beiden Seiten der ehemaligen
Kriegsgegner. Aus meiner Sicht hält dieser Prozess an. Wo wir beim
Geben sind, das DRK arbeitet absolut kostenfrei, aber hat immense
Kosten. Sollte jemand eine Anfrage starten und eine Auskunft erhalten,
positiv wie auch neagtiv, eine Spende an das DRK, sei sie auch noch so
klein, honoriert diese nun über 50 Jahre dauernde Sucharbeit.

Ich kann nur empfehlen, auch bei schon bestehenden Mitteilungen des
DRK, im Falle vorliegender, eigener, neuer Fakten einen neuen
Suchantrag zu stellen.

In meinem eigenen Suchfall lag ein Bescheid von 1971 vor, 2001 habe ich
eine neue Nachfrage gestartet und habe zwei Bescheide erhalten, einen
identischen mit den Ausführungen von 1971 und einen weiteren 28seitigen
Bericht zu allen meinen Fragestellungen mit der Folge, dass mein
Verschollener wieder in den Vermißtenstatus aufgenommen wurde, d.h.
alle neuen Informationen zu dem Suchbereich meines Vermißten werden auf
diese Person hin mit überprüft. Das erfolgt bei Verschollenen nicht
mehr, nur im fall von aufgefundenen Erkennungsmarken, Feldpostbriefen
oder anderen personengenauen Daten. Das DRK meldet in diesen Fällen
diese Informationen mit bestehenden Personendaten der ehemals
Suchenden an die WASt, diese benachrichtgt dann in der Regel noch
lebende Angehörige.

Für weitere Informationen stehe ich gern zur Verfügung, möchte die aber
dann bilateral kommunizieren.

Mit freundlichen Grüßen

Hans (Gaentzsch)

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