>
> Lieber Herr B�ckmann,
>
> alle Standesamtsurkunden werden in Frankreich kostenlos erteilt.
> Urkunden kann jeder beantragen, auch ohne verwandt zu sein, aber
> der Inhalt ist dann eingeschr�nkt (keine Angabe der Eltern). Die
> Sterbeurkunden sind jedoch in jedem Falle vollst�ndig. Das Stan-
> desamt f�r Ihre Verwandten hat diese Anschrift:
>
> Mairie de Hangviller
> Service �tat-Civil
> Rue Principale, 19
> F-57370 Hangviller
>
> Tel./Fax 03 87 08 00 65
>
> Bei Leobsch�tz kann ich Ihnen leider jetzt nicht helfen, da mein
> Forschungsgebiet haupts�chlich Friedrichsgr�tz und Breslau ist.
>
> Ganz herzliche Gr��e aus Luxemburg
>
> Gerd M�llenheim
> ______________________________________________________________
>
Lieber Herr M�llenheim,Ich habe bereits mehrfach Urkunden von Hangviller bekommen. Da ja
auch der
andere Familienteil von dort stammt ( Zentz ), bzw. lange dort
gelebt hat. Im
Gegensatz zu Ihren Ausf�hrungen habe ich sogar beglaubigte Kopien
der Original
Urkunden erhalten (soweit es die Familie Zentz betraf). Erst in
letzter Zeit
wird es schwieriger. Ich mu�te daher die franz�sische Verwandtschaft
einschalten.Zu Pyrlik ist es schwieriger, ich wei� nur das ungef�hre
Geburtsdatum, Hochzeit
unbekannt (wann und wo), ebenso der Geburtsort der Urgro�mutter
meiner Frau.
Aus diesem Grund der Aufruf �ber die Liste.F�r Ihre Bem�hungen herzlichen Dank.
Herzliche Gr��e aus Brandenburg
Bernd B�ckmann
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Lieber Herr B�ckmann,
ich w��te nicht, wieso meine Auskunft falsch gewesen sein k�nnte.
Wenn Sie nicht in direkter Linie verwandt sind, d�rfen Ihnen die
Standes�mter in Frankreich nur Geburts- und Heiratsurkunden ohne
Abstammung aush�ndigen. Da Sie aber trotzdem eine beglaubigte Ko-
pie erhalten haben, kann es sich nur um ein Versehen des Standes-
amtes handeln. Erfahrungsgem�� kennen die kleineren Standes�mter
die Vorschriften oft nicht so genau. Da ich schon sehr viel dort
geforscht habe, kenne ich die franz�sischen Gesetze gen�gend und
habe sie sogar vorliegen. Ich hatte schon einmal das Tribunal de
Grande Instance in Colmar (etwa Landgericht) bem�ht, da ich mich
durch ein Standesamt benachteiligt f�hlte und dann auch Recht be-
kommen. Es liegt also nicht an mangelnder Erfahrung meinerseits.
Ganz herzliche Gr��e aus Luxemburg
Gerd M�llenheim