Hallo Clarissa,
neben der M�glichkeit, in den von Helmut Bernert genannten Gesetzestexten
nachzulesen und somit eine eindeutige Antwort zu finden, m�chte ich noch
wiedergeben, was ich von meinen Eltern �ber Kriegstrauung erfuhr.
Der Mann/Br�utigam befand sich an der Front und erhielt keinen
Heimaturlaub.Er wurde von einem bevollm�chtigten Offizier/Beamten im
Fronteinsatz ferngetraut, w�hrend die Frau/Braut zu Hause von einem
Standesbeamten getraut wurde.
Viele Gr��e Eberhard