AW: Gebühren für beglaubigte Kopien

Hallo,

ich stimme Volker zu.
Denn, die Kosten bei Standesämtern werden in Wertmarken bezahlt.
Es werden keine Rechnungen ins Ausland verschickt !
Das Konsulat begleicht hier die Kosten und stellt sie dann dem Forscher
in Rechnung.
Wenn das eine oder andere Standesamt das ohne Probleme erledigt,
gehört das nicht in diese Liste !!

Schreibt euch das bitte privat, da ihr diesen Leuten große Probleme bereiten
könnt.
Seien wir froh, daß es noch solche hilfswilligen Beamte gibt.

Es gillt folgende Faustregel.
Für die Beantragung eines / mehrerer Auszüge, 5 - 10 Zl.
Jede Kopie ab 3 - 43 Zl, je nach Ort und Archiv.
Weiter können 15 Zl pro Vorgang an Übersetzungskosten ( Brief ) dazukommen.

Bitte achtet darauf im öffenlichen Schriftverkehr wie hier keine Namen der Beamten oder
Standesämter zu benennen, welche unbürokratische Auskünfte erteilen ! ( nur privat )

Viele Grüße aus Schlesien
Andreas

www.waldenburg.pl

Deshalb mein Tipp, gleich 20 zloty (ca. 5 EUR) in bar mitzuschicken,
damit dass Standesamt keine Rechnung mehr austellen muss.

M.f.G.
Thomas Oszinda

-----Urspr�ngliche Nachricht-----