AW: Flori / Beckum wg. Dispens

Hallo Heidi,
danke für deine Mail. Das habe ich so genau noch nicht gewusst. Es ist doch
hilfreich, wenn andere einen was neues mitteilen. Wo genau hast Du es
gefunden. Gibt es da auch ein Lexikon o.ä.? Ich hätte ja bei uns in der
Gerichtsbibliothek auch nachforschen können. Daran habe ich nicht gedacht.
Hadmut

mailto:hadmut.stuebner@agstuttgart.jus.bwl.de
<mailto:hadmut.stuebner@agstuttgart.jus.bwl.de>

Hallo zusammen,
im Brockhaus fand ich dazu:

Dispens
[lateinisch] der, katholische Kirche: die Befreiung von einer
kirchengesetzlichen Vorschrift im Einzelfall durch die zust�ndige kirchliche
Autorit�t (Bischof, Ordensoberer, Pfarrer), sofern diese nicht dem Papst
vorbehalten ist.
� 2002 Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG

Dispens
[lateinisch] der, Recht: die Befreiung von einem gesetzlichen Verbot im
Einzelfall, im Unterschied zur Erlaubnis. Der Dispens soll in der Regel
unbillige H�rten f�r den Einzelnen vermeiden oder aus Gr�nden des
Allgemeinwohls ausgesprochen werden. Er hat im Verwaltungs-, besonders im
Baurecht Bedeutung. Dispens im Eherecht ist die Befreiung von Eheverboten
(Eherecht).
� 2002 Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG

Gru�
Eckhard