AW: FamNord Nachrichtensammlung, Band 27, Eintrag 31

Hallo ihr lieben,
ich hätte da mal zwei Fragen.
1. Wenn eine Frau Kinder aus erster Ehe mit in die nächste Ehe bringt,
behalten die Kinder ihre Nachnamen, oder nehmen sie den Namen des neuen
Ehepartners an? ( im 17. Jahrhundert)
2. Was bedeutet die Berufsbezeichnung "Köthner"?

Vielen Dank für Eure Bemühungen.

Gruß
Silke Lürßen

Hallo ihr lieben,
ich h�tte da mal zwei Fragen.
1. Wenn eine Frau Kinder aus erster Ehe mit in die n�chste Ehe bringt,
behalten die Kinder ihre Nachnamen, oder nehmen sie den Namen des neuen
Ehepartners an? ( im 17. Jahrhundert)
2. Was bedeutet die Berufsbezeichnung "K�thner"?

Vielen Dank f�r Eure Bem�hungen.

Gru�
Silke L�r�en

Hallo Silke,

1. in der Regel behielten die Kinder den Nachnahmen aus erster Ehe.

2. ein K�thner ist ein Bauer, der eine sog. Kothe bzw. Kate
bewirtschaftet. Hier
    wird in der Regel zwischen Gro�- , Klein- und evtl. noch Brinkk�tner
unter-
    schieden je nach Hofgr��e. Manchmal wird auch K�thner statt (Voll-)H�fner
    geschrieben.

Morgengru� aus Hamburg,

Gisela

Hallo ihr lieben,
ich h�tte da mal zwei Fragen.
1. Wenn eine Frau Kinder aus erster Ehe mit in die n�chste Ehe bringt,
behalten die Kinder ihre Nachnamen, oder nehmen sie den Namen des neuen
Ehepartners an? ( im 17. Jahrhundert)
2. Was bedeutet die Berufsbezeichnung "K�thner"?

Vielen Dank f�r Eure Bem�hungen.

Gru�
Silke L�r�en

Zu Frage 2. K�thner = K�tner!.

  MfG Hildegard St�cken

Hallo liebe Listenmitglieder,
diese Frage interessiert mich auch sehr. Ich habe schon folgende Bezeichnungen gelesen:

Häusling, Hausmann, Kötner/Käthner, (Voll-/Halb-)Hufner

Meine Frage ist: Gehört demjenigen die Kathe/Kote mit Grundstück (als Eigentum) oder ist diese auf einem Gut gelegen, gehört dem Gutsherrn und der Kötner oder Hausmann bewirtschaftet nur solange er in Diensten seines Gutsherrn dieses Grundstück?

Würde mich sehr über Nachricht freuen.
Vielen Dank und frdl. Gruß,
H. Jagow

"Silke Lürßen" <silkeluerssen@online.de> schrieb:

zu 2. Ein "K�thner" besitzt einen Koten oder Katen (kleines Haus), evtl.
noch etwas Gartenland, kein Ackerland.
Gru� Gisela L.

"GiLangfeldt" <GiLangfeldt@web.de> schrieb:

zu 2. Ein "Köthner" besitzt einen Koten oder Katen (kleines Haus), evtl.
noch etwas Gartenland, kein Ackerland.

Hallo,

das ist so nicht ganz zutreffend, zumindest nicht immer und überall. Die Bedeutung hängt sowohl von der Zeit als auch von der Gegend ab, wo sie gebraucht wird. In der Kopfsteuerbeschreibung der Fürstentümer Calenberg-Göttingen und Grubenhagen von 1689 wird z. B. nach Groß- und Kleinkötnern unterschieden. Großkötner besitzen dort häufig bis zu 30 Mg Land (und auch mehr), Kleinkötner 3 bis 9 Mg.

Haberkern/Wallach: Hilfswörterbuch für Historiker:
Kötter, Kätner, Gärtner, Kötner
Bauer, der nicht Anteil am alten Ackerland, den Gewannen, hat, aber im Übrigen nur Landwirtschaft betreibt ohne gewerblichen Nebenberuf. Die K., die bes. in den nordwestl. u. mittleren Gebieten Deutschlands verbreitet sind, erscheinen erst seit dem späten Mittelalter; zuerst nur Siedler mit kleinem Besitz (Garten, Kötterland) und wenig Rechten, gelangten sie allmählich zu teilweise bedeutendem Besitz und in den vollen Genuß der Rechte eines Markgenossen und wurden bei den Gemeinheitsteilungen den Bauern im engeren Sinne gleichgestellt.

Aber die bäuerlichen Rechts- und Besitzverhältnisse der früheren Zeit sind sehr vielschichtig und kompliziert und unterscheiden sich manchmal schon von einem Ort zum Nachbarort.

Freundliche Grüße
Wilfried Petersen

zu 2. Ein "K�thner" besitzt einen Koten oder Katen (kleines Haus), evtl.
noch etwas Gartenland, kein Ackerland.
Gru� Gisela L.

Hallo Gisela,

was Du da beschreibst wird in Norddeutschland wohl eher als H�usling,
etwas weiter s�dlich auch H�usler bezeichnet. Ganz im S�den wurde dann
noch zwischen H�usler (mit ganz wenig Ackerland nur zur Selbstversorgung)
und G�rtler (nur mit kleinerem oder gr��eren Garten) unterschieden.

Auch Handwerker waren bis Mitte des 19ten Jahrh. meist
"Nebenerwerbs"-H�uslinge.

Und alle waren bis eben zur Mitte den 19ten Jahrh. nicht Besitzer der
Immobilien und des dazugeh�rigen Ackerlandes, sondern lediglich von dem
Grundherrn eigesetzte P�chter und konnten entspechend an- oder bei grobem
Fehlverhalten eben auch abgemeiert (entlassen) werden. Im Falle des
Abmeierns hatte sowohl der abgemeierte Bauer nebst Familie und Gesinde
(viele verarmten dann endg�ltig), als auch der Grundherr (woher einen
neuen, vertrauensw�rdigern Bauern nehmen, besonders im und nach dem 30
j�hrigen Krieg oder auch nach Pestepidemien) oft herbe Probleme.

Gru� aus Hamburg,

Gisela

Hallo zusammen,

mir sind beide Fälle bekannt. Häufig ist es wohl davon abhängig, ob der neue
Ehemann als neuer Hausherr den Hof der Frau übernimmt oder ob diese zu ihm
auf den Hof zieht. Eine Regel kann ich leider nicht aufstellen, sondern nur
aus Erfahrung sprechen.

Gruß
Anke (Reinholdt)