AW: Dispens?

Hallo Andreas,
was Hadmut schrieb, ist mir auch wahrscheinleich. Die Dispens wird nicht einfach mal so erteilt. Da sie einen Rechtsakt beinhaltet, nämlich die Entbindung von einer Verpflichtung - hier: Keine Heirat bis zu Cousine, muß eine Tatsache vorliegen, aufgrund derer sie gewährt wird.
Das ist heute noch so im Katholischen Kirchenrecht.
Mit herzlichen Grüßen

Matthias