Ich denke, dieser Downloadservice ist nett gemeint, kann aber
unangenehme Folgen haben.
Informationen, die frei verf�gbar sind, sind nicht automatisch
"ungesch�tzt". Man schreibt ja auch nicht B�cher ab, die der
Bibliothek frei verf�gbar sind, um sie dann unter eigenem Namen zu
ver�ffentlichen oder gar zu verkaufen. Nach deutschem
Rechtsverst�ndnis beh�lt der Autor immer ein Urheberrecht und somit
das Recht, dar�ber zu bestimmen, was mit seinem Werk geschieht. In
diesem Fall evtl. die Rechtsnachfolger des Verlags W.Kafemann.
Auch im Falle einer (vielleicht nicht autorisierten) digitalen
Neuver�ffentlichung sollte der nicht unerhebliche Aufwand des
Einscannens (1065 Seiten!) und Weiterbearbeitens im Hinblick auf den
daraus resultierenden Nutzen geachtet werden. Im Falle des Danziger
Adressbuches hat Stanislaw Pieniazek einen bedeutenden Beitrag zur
Erleichterung genealogischer Arbeit geleistet (und somit einen
erheblichen "added value" geschaffen), der unz�hligen Leuten hilft,
ihm selbst aber wahrscheinlich keinen finanziellen Ausgleich f�r
seinen Aufwand gebracht hat.
Die Arbeit von Stanislaw Pieniazek einfach per "cut & paste" weiter zu
publizieren, ohne dies mit Stanislaw Pieniazek oder dem Betreiber der
Site www.narodowa.pl abzustimmen, ist aus meiner Sicht unseri�s und
sicherlich nicht legal.
Ein ganz anderes Kaliber hat die Verbreitung des Adobe Readers auf CD.
F�r die Verwendung eines Links zum freien herunterladen des Readers
hat die Firma Adobe klare Regeln definiert und ver�ffentlicht (die
polnische Site ist da auch nicht ganz korrekt). F�r die
Weiterverteilung des Adobe Readers auf CD muss das "Adobe Reader
Distribution Agreement" an Adobe mitgeteilt und von Adobe best�tigt
werden. Eine nicht legitimierte Verteilung der Adobe Software auf
einer kommerziellen CD kann sehr teuer werden.
Es tut mir leid, wenn dies alles etwas schulmeisterlich klingt. Der
sehr sorglose Umgang mit Rechten im Internet zeigt aber immer wieder,
dass nur wenige private Internetbenutzer, die vom reinen "Leser" zum
"Anbieter" wechseln, sich dar�ber bewusst sind, was sie da in aller
(weltweiten) �ffentlichkeit tun. Im Kontakt mit amerikanischen oder
kanadischen Rechtsanw�lten z�hlt auch eine gutgemeinte Absicht gar
nichts.
Da Stanislaw Pieniazek wahrscheinlich keine amerikanischen Anw�lte
hat, ist er zum Schutz und zur Anerkennung seiner Arbeit auf die
Selbstdisziplin und das korrekte Verhalten seiner genealogischen
Mitforscher angewiesen.
Viele Gr��e
Jutta Dennerlein
www.upstreamvistula.org