In einer eMail vom 16.02.2004 19:44:04 Westeuropäische Normalzeit schreibt
juergen.kroner@thinksystems.de:
Hallo Alain Lebovic,
den Ahnenpass brauchte man weder bei jeder Behörde noch bei der
Eheschließung.
Er war auch nicht bis zur fünften Generation vorgeschrieben.
Es gab sogar NSDAP-Mitglieder, die keinen Ahnenpass hatten und ihn auch nie
brauchten.MfG Jürgen Kroner
Von: niederschlesien-l-bounces@genealogy.net
[mailto:niederschlesien-l-bounces@genealogy.net]Im Auftrag von alebovic
Gesendet: Montag, 16. Februar 2004 16:53
An: Niederschlesien-L
Betreff: Re: [NSL] AhnenpassIn wirklichkeit war der Ahnenpass bei jeder Behörde notwendig und
prinzipiell bei der Eheschliessung wo ja zu beweisen war das man
mindestens bis zur fünften generation keine Juden in den Ahnen hatte
MfG Alain Lebovic
Hallo Jürgen
ich glaube aus den (ganz) unten markierten Zeilen geht hervor,
daß Du zumindest im Punkt der Eheschließung völlig daneben liegst.
Jeder, der die Ehe eingehen wollte, mußte der selben Rasse angehören wie
seine Braut (das hieß nicht zwangsläufig arisch), aber auf jedenfall waren
Mischehen verboten. Um das nachzuweisen, diente der Ahnenpaß.
Der war bis zur fünften oder sechsten Generation vorgedruckt. Ob er deshalb
auch soweit geführt werden mußte ist unklar. NSDAP-Mitglieder mußten unabhängig
vom Ahnenpaß einen Ariernachweis erbringen. Diese beiden Sachen sollten
nicht verwechselt werden. Ich habe für beides ein Beispiel da.
Wenn alle zur damaligen Zeit einen Ahnenpaß oder Ariernachweiß geführt
hätten, wäre Ahnenforschung
heutzutage sicher einfacher. Aber ob sie dann auch so faszinierend
wäre.........
(Das soll nicht heißen, daß ich den Ariernachweiß richtig oder gut finde.)
Viele Grüße Jens
Nürnberger Rassengesetz 1935 [1935 von den Nationalsozialisten erlassene
Rassengesetze, die die staatliche Diskriminierung der Juden zur Folge hatten. Sie
waren der Auftakt zur planmäßigen Verfolgung und Ermordung der Juden während
des nationalsozialistischen Regimes.
Ihre Bestimmungen enthielten u.a. das Verbot der Ehen zwischen Juden und
Nicht-Juden ("Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre"), die
Aberkennung der Reichsbürgerrechte (Ausschluss aus öffentlichen Ämtern,
Stimmrechtverbot) ]