Hallo Mario,
bei Aufgabe eines Hofes wurde mit dem Hofnachfolger (in der Regel erfolgte eine Hofübergabe aus Altersgründen an den Hoferben) ein sog. Auszug vereinbart und meist auch vertraglich geregelt.
Als meine Urgroßmutter 1903 in den Auszug ging - den Bau des Auszugshauses hatte sie noch selbst ausführen lassen - wurde Folgendes vereinbart:
Lieferung von tägl. 1 l Milch,
wöchentlich 1 Pfund Butter,
jährlich 3 Zentner Weizen,
jährich 1/2 Schwein,
jährlich 10 Kirchenfahrten,
jährlich 8 sonstige Fahrten bis 30 km.
Durch den Erhalt von Lebensmitteln sollte einer evtl. Verarmung entgegengewirkt werden.
In Urgroßmutters Fall war dieser Auszug an Lebensmitteln sehr wichtig, da sie noch die Inflation erlebte und während dieser Zeit ihre Ersparnisse "aufgefressen" wurden.
Als ihr Sohn 1908 das 133 Morgen große Bauerngut verkaufte, um in einem anderen Ort einen größeren Betrieb zu erwerben, übernahm diesen Auszug der Käufer.
Häusler: Nach meinem Wissen ein Landwirt/Bauer mit einer kleinen Landwirtschaft, der meistens noch einer anderen Tätigkeit nachgehen musste, da er seine Familie nicht von der Landwirtschaft allein ernähren konnte.
Ich hoffe, es hilft dir weiter.
MfG
Maria-Christine