Ausweis für Flüchtlinnge und Vertriebene

Hallo,

ich habe zwei Ausweise für Flüchtlinge und Vertriebene von meinen Großeltern
in meinem Besitz.

Ich wüßte gern wofür das A, B und C steht.

Es steht auch, daß dieser Ausweis nur in Verbindung mit einem
Personalausweis gültig ist.

Warum gab es ihn denn, und warum besaß er „allein“ keine Gültigkeit?

Danke für alle Infos.

Gruß

Axel

Hallo in die Runde,

Hallo in die Runde,

Aus Erzählungen meiner Muter weiß ich, dass jeder Haushalt anzugeben hatte wie groß und wieviele Wohnräume es gab und die Anzahl der Personen in einem Haus. Nach einem Schlüssel wurden die Neuankömmlinge auf nicht genutzte Räume verteilt.
Dieser Ausweis war bestimmt nur eine Übergangslösung. Was die Gültigkeit nur mit einem gültigen Ausweis betrifft denke ich, dies war eine Vorsichtsmaßnahme gegen den Mißbrauch dieses Papiers.
Was das ABC auf dem Ausweis betrifft, habe ich keine Idee.

MfG

Petra Burbach

-----Ursprüngliche Mitteilung-----
Verschickt: Mo., 27.Nov.2006, 18:59
Thema: [OWP] Ausweis für Flüchtlinnge und Vertriebene

ich habe zwei Ausweise für Flüchtlinge und Vertriebene von meinen Großeltern
in meinem Besitz.

Ich wüßte gern wofür das A, B und C steht.

Es steht auch, daß dieser Ausweis nur in Verbindung mit einem
Personalausweis gültig ist.

Warum gab es ihn denn, und warum besaß er „allein“ keine Gültigkeit?

Danke für alle Infos.

Gruß

Axel

Hallo Axel,

Ich wüsste gern wofür das A, B und C steht. <<

A = Vertriebene
B = Flüchtlinge
C = DDR-Flüchtlinge

Es steht auch, dass dieser Ausweis nur in Verbindung mit einem

Personalausweis gültig ist. <<

Der Ausweis enthält keine Passbild, nur die Unterschrift des Inhabers. Es
sollte mit dieser Kombination also die Berechtigung der Person geprüft
werden, die Leistungen in Anspruch nehmen wollte.

Nachfolgend noch ein kleiner Zeitungsartikel aus dem Jahre 1980 mit einigen
Erläuterungen zum Ausweis:

"Vertriebenenausweis immer noch nützlich.
Vertriebenenausweise erhalten auch Abkömmlinge von Vertriebenen.

Es wird weitgehend verkannt, daß dwer Bundesvertriebenenausweis auch heute
noch häufig gebraucht wird. Für Bewilligungen im Rahmen des Lastenausgleichs
wird er stets benötigt. Das gleiche gilt für Kreditanträge auf Voll- und
Nebenerwerbsstellenmittel einschl. Einheirat und für gewerbliche Kredite der
Lastenausgleichsbank, wobei der Vertriebenenausweis nicht nur bei
Beantragung der sogenannten Vertriebenenkredite vorgelegt werden muß,
sondern neuerdings auch bei Zonenrandkrediten, Ausbaukrediten usw.
Der Vertriebenenausweis muß ferner vorgelegt werden bei der
Rentenversicherungsanstalt, bei Inanspruchnahme der Sondervorteile für
Vertriebene (z. B. "chaotische Zeit"), beim Arbeitsamt bei Berufung auf die
vorrangige Arbeitslosenvermittlung.
Der Vertriebenenausweis wird schließlich benötigt bei Inanspruchnahme der
Grunderwerbssteuerbefreiung für Vertriebene, der Einkommensteuerbegünstigung
von Vertriebenenbetrieben und — unter bestimmten Voraussetzungen — des
Lohnsteuerfreibetrages für Vertriebene während der ersten drei Jahre seiner
Erwerbstätigkeit.
Einen Vertriebenenausweis erhält auf Antrag bei der Gemeindebehörde jeder
Vertriebene oder nach der Vertreibung geborene Abkömmling eines
Vertriebenen, der das 16. Lebensjahr vollendet hat. Jugendliche unter 16
Jahren werden im Ausweis der Eltern eingetragen und können auf diese Weise
ihren Vertriebenenstatus beweisen. Es muß insbesondere den Jugendlichen ab
16. Lebensjahr empfohlen werden, sich einen Vertriebenenausweis ausstellen
zu lassen, da bisweilen zustehende Rechte entfallen, wenn die
Vertriebeneneigenschaft nicht rechtzeitig, d. h. unverzüglich nachgewiesen
werden kann. Für die jüngere Generation kommen immerhin vorrangig die
folgenden Fälle in Betracht: Einheirat, Arbeitslosenstellenvermittlung,
Grunderwerbsteuerbefreiung.
Es gibt offensichtlich in erheblichem Umfang Angehörige der jüngeren
Generation, die keinen Vertriebenenausweis besitzen. Sie sind zwar meist im
elterlichen Ausweis eingetragen, doch das reicht ab 16 Jahren mindestens
dann nicht aus, wenn sie nicht mehr im elterlichen Haushalt leben. — Nähere
Auskunft erteilt die Kreisgeschäftsstelle im Bund der Vertriebenen ..."

Im Jahre 1983 gab es Gesetzesänderungen für Vertriebene (Wegfall von Rechten
aus diesem Ausweis).

Profitieren von den Leistungen des Lastenausgleichgesetztes können
Vertriebene heute kaum noch, nur noch "Deutschstämmige" aus aller Herren
Länder, wie z.B. Rußlanddeutsche, usw. ...

mfg.
Werner Schuka, mailto:epost@Werner-Schuka.de.
Forschungsschwerpunkt in Ostpreußen. - Landesteil: Masuren - Kreise:
Johannisburg und Lyck - sowie entsprechende Bindungen nach Westpreußen,
Pommern und Oberschlesien. - Weitere Infos: www.Sczuka.net -
www.Familienforschung-Sczuka.de - www.Kreis-Johannisburg.de.

Hallo,
Es wurden ausgegeben
A= Flüchtlinge, die am 1.1.1945 ihren dauernden Wohnsitz östl. der Oder/Neisse hatten
www.verfassungen.de./de/bw/wuertt-b-fluechtlingsgesetz47.htm
B= "Wenig betroffene"
C= Politische Flüchtlinge (DDR)

Mfg
Karl (Ölscher)

Hallo, lieber Werner,
danke für diese ausführliche Schilderung. Das wusste ich alles nicht.
A propos die Reise wird für Anfang Dezember geplant. Wir sollten noch einmal
telefonieren.
Herzliche Grüsse
Elfa

Moin, moin allerseits,
mir liegt ein Flüchtlings-Ausweis, Gruppe B vor, der am 1.Juli 1949 vom Flüchtlingsamt in Braunschweig ausgestellt wurde.
Die Inhaberin war kein Flüchtling!
Sie wurde als Kind beim Großangriff auf Braunschweig am 14/15.10. 1944 ausgebombt.
Nun zu meiner Frage: Waren die Ausgebombten den Flüchtlingen gleichgestellt?
oder warum bekam eine Zehnjährige einen Flüchtlingsausweis?
Übrigens alle fünf Mitglieder der Familie hatten einen Flüchtlingsausweis.
Recht herzlichen Dank für die bisherigen Informationen

Joachim Kortum
Rotenbeek 33
24211 Postfeld
Tel. 4342-83511
www.joachim-kortum.de