Hallo Axel,
Ich wüsste gern wofür das A, B und C steht. <<
A = Vertriebene
B = Flüchtlinge
C = DDR-Flüchtlinge
Es steht auch, dass dieser Ausweis nur in Verbindung mit einem
Personalausweis gültig ist. <<
Der Ausweis enthält keine Passbild, nur die Unterschrift des Inhabers. Es
sollte mit dieser Kombination also die Berechtigung der Person geprüft
werden, die Leistungen in Anspruch nehmen wollte.
Nachfolgend noch ein kleiner Zeitungsartikel aus dem Jahre 1980 mit einigen
Erläuterungen zum Ausweis:
"Vertriebenenausweis immer noch nützlich.
Vertriebenenausweise erhalten auch Abkömmlinge von Vertriebenen.
Es wird weitgehend verkannt, daß dwer Bundesvertriebenenausweis auch heute
noch häufig gebraucht wird. Für Bewilligungen im Rahmen des Lastenausgleichs
wird er stets benötigt. Das gleiche gilt für Kreditanträge auf Voll- und
Nebenerwerbsstellenmittel einschl. Einheirat und für gewerbliche Kredite der
Lastenausgleichsbank, wobei der Vertriebenenausweis nicht nur bei
Beantragung der sogenannten Vertriebenenkredite vorgelegt werden muß,
sondern neuerdings auch bei Zonenrandkrediten, Ausbaukrediten usw.
Der Vertriebenenausweis muß ferner vorgelegt werden bei der
Rentenversicherungsanstalt, bei Inanspruchnahme der Sondervorteile für
Vertriebene (z. B. "chaotische Zeit"), beim Arbeitsamt bei Berufung auf die
vorrangige Arbeitslosenvermittlung.
Der Vertriebenenausweis wird schließlich benötigt bei Inanspruchnahme der
Grunderwerbssteuerbefreiung für Vertriebene, der Einkommensteuerbegünstigung
von Vertriebenenbetrieben und unter bestimmten Voraussetzungen des
Lohnsteuerfreibetrages für Vertriebene während der ersten drei Jahre seiner
Erwerbstätigkeit.
Einen Vertriebenenausweis erhält auf Antrag bei der Gemeindebehörde jeder
Vertriebene oder nach der Vertreibung geborene Abkömmling eines
Vertriebenen, der das 16. Lebensjahr vollendet hat. Jugendliche unter 16
Jahren werden im Ausweis der Eltern eingetragen und können auf diese Weise
ihren Vertriebenenstatus beweisen. Es muß insbesondere den Jugendlichen ab
16. Lebensjahr empfohlen werden, sich einen Vertriebenenausweis ausstellen
zu lassen, da bisweilen zustehende Rechte entfallen, wenn die
Vertriebeneneigenschaft nicht rechtzeitig, d. h. unverzüglich nachgewiesen
werden kann. Für die jüngere Generation kommen immerhin vorrangig die
folgenden Fälle in Betracht: Einheirat, Arbeitslosenstellenvermittlung,
Grunderwerbsteuerbefreiung.
Es gibt offensichtlich in erheblichem Umfang Angehörige der jüngeren
Generation, die keinen Vertriebenenausweis besitzen. Sie sind zwar meist im
elterlichen Ausweis eingetragen, doch das reicht ab 16 Jahren mindestens
dann nicht aus, wenn sie nicht mehr im elterlichen Haushalt leben. Nähere
Auskunft erteilt die Kreisgeschäftsstelle im Bund der Vertriebenen ..."
Im Jahre 1983 gab es Gesetzesänderungen für Vertriebene (Wegfall von Rechten
aus diesem Ausweis).
Profitieren von den Leistungen des Lastenausgleichgesetztes können
Vertriebene heute kaum noch, nur noch "Deutschstämmige" aus aller Herren
Länder, wie z.B. Rußlanddeutsche, usw. ...
mfg.
Werner Schuka, mailto:epost@Werner-Schuka.de.
Forschungsschwerpunkt in Ostpreußen. - Landesteil: Masuren - Kreise:
Johannisburg und Lyck - sowie entsprechende Bindungen nach Westpreußen,
Pommern und Oberschlesien. - Weitere Infos: www.Sczuka.net -
www.Familienforschung-Sczuka.de - www.Kreis-Johannisburg.de.