Auswanderungsscheine

Hallo Ernst,
in Deiner Mail an Irmi erwähnst Du Auswanderungsscheine. Das Thema
interessiert mich auch. Mußten alle einen Auswanderungsschein beantragen,
egal wohin sie auswandern wollten? Unter welchem Obertitel kann man da in den
Archiven nachfragen?
Gruß
Gisela aus München

Gisela!

Ja, die Herrn Fuerstens verloren so ungern Buerger und vor allem Steuerzahler und liessen sich das gerne durch ein Genehmigungsverfahren vergueten. Die Dinge heissen auch Losscheine und sie in den verschiedenen Staatsarchiven ganz systematisch abgelegt..... In jedem Staatsarchiv eben nach einem anderen System.... Aber die Damen und Herrn In den Archiven sind sehr hilfreich und kommen selbst auf die seltsamsten Ideen. (Meistens gibt es da fuer die verschiedenen Staaten, die dann in Preußen, Bayern, Wuerttemberg oder auch Baden aufgegangen sind eigene Verstecke (die man auch als Reposituren) bezeichnet und in denen sich dann unter den entsprechend zustaendigen Aemtern die Dinge ganz leicht finden lassen..... Welches Amt zustaendig war ? Ja das ist auch ganz eindeutig zu beantworten. Von Jahr zu Jahr und von Staat zu Staat ein anderes. Aber wenn man erst mal die richtigen Findbuecher gefunden hat ist alles weitere eigentlich ein Klacks (abgesehen von der Handschrift des Bearbeiters und den Tintenklecksen, die sich ausgerechnet immer ueber dem Namen befinden, den man gerade sucht!)

Meine Empfehlung lautet daher: Erst mal schauen was es da schon
auf dem Druckschriftenmarkt gibt (in diesem Thread sind einige Dinge genannt worden) und dort im Quellenverzeichnis nachschauen... Das hilft Dir und dem Bearbeiter im Staatsarchiv und dann hast du auch ein Geruest in das du deine eigenen Ergebnisse und selbstverstaendlich verbesserte Lesarten eintragen kannst...

Ernst

Gisela!

Im Rahmen des Einzugsverfahrens (nee nicht der Banken) das vom Militaer, bei Revolutionen (wie in Frankreich oder 1848 in Baden, Posen usw) oder sonstigen groesseren "Polizeizeyaktionen" wie oeffentlichen Fahndungen nach Bankroteuren, gab es gelegentlich schon mal Ausnahmen von diesen Auswanderungsscheinen. Wenn man gross gewachsen, maennlich und etwa 20 Jahre alt war, konnte man sicher einen werbenden Offizier von seiner voelligen Unschuld ueberzeugen und ihn sogar zur Herausgabe eines Trinkgeldes bewegen... <sm> Die naechsten dreißig bis vierzig Jahre hatte man dann ja genuegend Zeit darueber nachzudenken wieso man damals eigentlich so besoffen war. Aber wie hiess es so schoen im Armeereglement: "Auf Einzelschicksale koennen wir nur im Rahmen bestehender Befehle und Weisungen Ruecksicht nehmen! Und auch nur dann,wenn unsere Herrn Offiziers in der Lage sind diese zu lesen!"

Ernst

ERNST,

wenn ich denn nun annehme, da� meine GEGNER urspr�nglich aus dem Gebiet um N�rnberg/W�rzburg stammen, dann w�rde das bedeuten, da� ich da rundum alles abklappere, um irgendo solche Auswanderungsscheine bzw.Losscheine zu finden, oder? Das ist ja eine Lebensaufgabe :slight_smile:

Gruss von erk�lteter Irmi