Auswanderung nach Frankreich

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Ganz generell kann in Frankreich nach eingewanderten Ausländern
Dank des Dekrets geforscht werden, das bei der Erlangung der
französischen Staatsangehörigkeit publiziert wurde.
Hat man einmal die Nummer und das Datum dieses Dekrets erforscht
können - sofern vorhanden - weitere Erkenntnisse aus der
entsprechenden Akte gewonnen werden. Ob für die Einsicht der Akte
(Sperrfrist 60 bzw. 100 Jahre) der Nachweis einer direkten Abstammung
notwendig ist müsste erfragt werden.

1.) Das Datum und die Nummer des Dekrets können wie folgt in Erfahrung
gebracht werden :

1814 bis Mai 1853 :
On-line beim CHAN (Centre Historique des Archives Nationales) im
Staatsarchiv

Eingabe 'Allemagne' ergibt über 7000 Treffer, 'Prusse' (Preussen)
immerhin noch rund 2000.

1853 - 1900 :
Im 'Bulletin des Lois' (Gesetzesblatt) das - wenn vorhanden - in den
'Archives Départementales' (nachstehend AD, Archiv des
Regierungsbezirkes) einzusehen ist (Section naturalisations),
eine Recherche, die so gut wie aussichtslos ist, wenn der Aufenthaltsort
des Einwanderers nicht bekannt ist und folglich der zuständige
Regierungsbezirk nicht identifiziert werden kann. Zweifelhaft ist, ob in
diesem Fall eine Anfrage an das zuständige Ministerium nützlich sein
könnte :
Ministère des Affaires Sociales, du Travail et de la Solidarité,
Direction de la Population et des Migrations
Sous-Direction des Naturalisations
93 bis rue de la Commune
F 44404 Rézé Cedex

1900 bis 1950 :
Eine Liste mit Familiennamen, Vornamen, Geburtsdaten- und Orten,
minderjährigen Kindern, Datum und Nummer des Dekrets ist im
Staatsarchiv in Paris, rue des Francs Bourgeois, vorhanden, das aber
weiterverweist auf die CD, die für 35 Euro erhältlich ist bei:

Des weiteren existiert *im Prinzip* in der sog. 'salle d'inventaire'
(Inventarsaal) der AD eine Liste mit den Namen der Personen, die die
Staatsangehörigkeit erworben haben, sortiert nach Jahren und Alphabet,
sowie dem Datum und der Nummer des entsprechenden Dekrets.

2.) Hat man das Datum und die Referenz des Dekrets identifiziert,
kann unter Angabe des Dekrets, des Familiennamens der gesuchten
Person sowie Vornamen, Datum, Geburtsdatum und -ort eine Kopie
wie folgt beantragt werden:
a) Dekret vor dem 1. Januar 1924 publiziert :
    AD des zuständigen Regierungsbezirks
    Filae.com : La généalogie : Etat-civil, faire son arbre généalogique rapidement en ligne, archives départementales, science héraldique, patronyme

b) Dekret nach dem 1. Januar 1924 im Amtsblatt publiziert :
    Les Journaux Officiels, 26 rue Desaix, 75727 Paris Cedex 15 oder
    online [unter Angabe der Postanschrift für die *gebührenpflichtige*
    Übersendung der Kopie] unter
    INFO@journal-officiel.gouv.fr

3.) Die entsprechende Akte, die seinerzeit von dem zuständigen
Ministerium erstellt und in der Regel dem Staatsarchiv übergeben
wurde, enthält - wenn vorhanden - weitere Angaben über den
Antragsteller und ggf. die Ehepartnerin sowie gemeinsame Kinder
(Geburtsurkunde, Aufenthaltsbescheinigung, Gesundheitsattest,
Führungszeugnis .). Minderjährige Kinder (manchmal auch die
volljährigen) sind in der Akte der Eltern erfasst und dort zu recherchieren.
Zuständige Archive sind :

a) Dekret vor mehr als 70 Jahren publiziert
    C.A.R.A.N. (Centre d'Accueil et de Recherche des Archives Nationales)
    11 rue des Quatre Fils
    75003 Paris
    Tel. : 0033 1 40 27 64 19
    Vor dem Besuch ist ein schriftlicher Antrag zu stellen (Formular für
    die Vorlage der Akte anfordern, es düfen 5 Akten täglich angefordert
    werden), in dem Name, Vorname, Geburtstag und -ort, Datum und
    Referenz des Dekrets zu präzisieren sind. Bei Ankunft wird man als
    Besucher registriert (Pass erforderlich, Wartezeit : eine Stunde !) und
    erhält eine Magnetkarte, die für mehrere Besuche gültig bleibt.
    Es darf ohne Blitz photographiert werden. Photokopien sind, wenn
    gestattet, sehr teuer.

b) Dekret in den letzten 70 Jahren publiziert :
    (Achtung : die Sperrfrist für eine Einsichtnahme beträgt 60 Jahre) :
    C.A.C. (Centre des Archives Contemporaines)
    2 rue des Archives,
    77300 Fontainebleau
    Tel. : 0033 1 64 31 73 00
    Vor dem Besuch ist ein schriftlicher Antrag zu stellen (wie oben).
    Es ist ein Pass erforderlich.
    Soweit bekannt ist es möglich, Photokopien der Akten anzufordern.

4.) Die Akte, die der Antragsteller selbst zu liefern hatte wird, wenn
vorhanden, im AD des zuständigen Regierungsbezirkes verwahrt.
Die Sperrfrist beträgt 100 Jahre. Die Referenz der Akte ist im Inventar
des betreffenden AD in der sog. " Serie M " verzeichnet.

Viel Forscherglück und beste Grüsse
Susanna

P.S.:
Für Französischkundige:

Centre Historique des Archives Nationales
http://www.archivesnationales.culture.gouv.fr/cac/fr/index.html
C.A.C. - Centre des Archives Contemporaines, Fontainebleau