Hallo Listenmitglieder!
Wenn man um das Jahr 1750 aus Mecklenburg nach Hamburg auswandern wollte, benötigte man dafür
1. eine Entlassung aus der Staatsbürgerschaft
und
2. ein Freikaufen aus der Leibeigenschaft?
Wenn ja, macht es einen Unterschied, ob derjenige im Domanium lebte oder auf adeligen Grundbesitz?
Wo kann man, solche Akten ( Entlassung aus der Leibeigenschaft und Freikaufen ) finden? Im Landeshauptarchiv Schwerin?
Um das Jahr 1750 wandern mehrer Kinder eines meiner Vorfahren von Neu Zachun ( müßte damals noch der Familie von Pentz gehört haben )nach Hamburg aus.
Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus!
MfG
Gordon Mahnke