Hallo Listenleser,
wer kann antworten? Frage: Wenn eine Familie vor 150 Jahren auswanderte,
wo mu�te sie sich abmelden? Oder konnten sie einfach ohne jede amtliche,
kirchliche Abmeldung das Land (z.Bsp.S-H) verlassen? Danke f�r das
Interesse.
Tsch��, Rolf
Hallo Rolf Gilbert,
Wenn jemand das Staatsgebiet Schleswig-Holstein verlassen, und B�rger eines anderen Staates werden wollte, so musste ein Antrag auf Entlassung aus der Staatsb�rgerschaft gestellt werden [Entlassung aus den Nexus].
Dieses war nicht nur f�r die Auswanderung, z.B. nach Amerika oder Brasilien erforderlich, sondern auch f�r eine Auswanderung nach z.B. Hamburg oder L�beck.
Alle Antr�ge wurden zun�chst einmal an die Kreisverwaltung gestellt. Viele Antr�ge wurden dort genehmigt, und sind leider heute nicht mehr vorhanden. Wenn es sich allerdings in dem Antrag um eine Wehrpflichtige Person handelte, wurde dieser Antrag an die Obere Beh�rde in Schleswig weitergeleitet. Diese an die Obere Beh�rde gerichteten Antr�ge sind heute noch vorhanden, und zwar im Landesarchiv Schleswig unter der Abteilung 309, welche den Zeitraum 1868 bis 1939 umfasst. So sind aufgrund der vielen nicht mehr vorhandenen Antr�ge nur etwa 10 Prozent der Auswanderer �ber diese Antr�ge zu erfassen.
Unter diversen anderen Abt. des LAS sind auch Auswanderer VOR 1868 zu finden. Hierf�r besteht ein besonderes FINDBUCH das nach Ortschaften UND nach Familiennamen geordnet ist.
Im Lesesaal einfach nach ALLEN Findb�chern zur ENTLASSUNG AUS DEM NEXUS fragen, dann bekommt mann auch das Findbuch f�r vor 1868.
MfG - Hans Peter Voss