Auswahl der Taufpaten in Niederschlesien im Laufe des 17. und 18. Jahrhunderts

Guten Abend,

welche Erfahrungen haben die geschätzten Mitforscher mit den Informationen zu Taufpaten in den kath. Kirchenbüchern in Niederschlesien gemacht? Nach welchen Prinzipien wurden die Paten gewählt?

Zunächst ist klar, dass in Niederschlesien die Patenregel gilt, die ich als die "österreichische Regel" bezeichnen möchte: Bei allen Kindern eines Paares werden nach Möglichkeit dieselben Paten gewählt bzw. Paten aus denselben Familien (abwechselnd der Ehemann und die Ehefrau, ggf. Kinder des Paares). Diese Regel nenne ich die österreichische, weil ich sie von Südtirol über die Iglauer Sprachinsel bis nach Schlesien kenne. In anderen Gegenden Deutschlands gelten z.T. ganz andere Gebräuche.

Aber nach welchen Kriterien sind diese Paten ausgewählt? Mir fällt bei Häuslern, Gärtner etc. auf, dass oft der SCholze oder der Kretschmer die Paten stellen - ich vermute: der "Arbeitgeber" übernahm aus Pflicht oder Brauch oder als Wohlhabenderer dieses Amt.

Welche Rolle aber spielen Verwandte? Nur selten finden sich Personen, die offensichtlich verwandt sind, unter den Paten; dafür teilweise Ratsherren, Kaufleute etc. aus etwas weiter entfernten Orten. Berufliche oder soziale Beziehungen?

Nach 1750 treten nach meinem Eindruck etwas öfter als vorher Verwandte auf. So habe ich in Hertwigswalde und Altaltmannsdorf bei der Familie Plaschke (Ehefrau Tintner) fast durchgängig Paten mit Namen Tintner, die aus weiter entfernten Orten stammen - Verwandte der Ehefrau?

Wie sind sonst die Erfahrungen?

Beste Grüße

TK

Hallo Tobias,

das ist ein sehr interessantes Thema. Auch die Anzahl der Paten war von Region zu Region sehr unterschiedlich.
In der Grafschaft Glatz gab es einen "Levans" (der eigentliche Pate) und dann bis zu drei "Testes", die als Zeugen eingetragen waren.
In Sachsen-Anhalt gab es bis zu 8 Personen, die als Paten eingetragen waren. In Westfalen dagegen war es allgemein üblich nur 2 Paten zu wählen.

In der Regel waren die Paten mit den Eltern des Täuflings verwandt (meistens Bruder, Schwester oder Schwager), auch wenn Sie aus einem anderen Dorf stammten. Zusätzlich wurde auch ein Nachbar oder in früheren Zeiten auch der Scholze/Schulze und deren Angehörige gewählt.

Andere Erfahrungen würden mich auch interessieren.

Beste Grüße,
Ursula

-----Original-Nachricht-----