Aussergewöhnlicher Hilferuf

Hallo zusammen,
ich habe einen Antrag auf Einsichtnahme bei der Gauck-Beh�rde f�r die
Einsichtnahme in die Akten meines Vaters gestellt. Mein Vater ist im
M�rz 1989 verstorben.
Im ersten Brief wollte die Beh�rde Unterlagen �ber die genaue
Verwandtschaft. Ich habe Kopien s�mtlicher Urkunden hingesandt. Heute
kam ein Brief zur�ck, dass man mir Akteneinsicht gew�hren w�rde, wenn
ich eine amtlich beglaubigte Kopie eines Personaldokumentes �berreiche
und eine schriftlich schl�ssige Erkl�rung abgebe.

"... Der Zweck ist glaubhaft zu machen (z.B. durch Vorlage
zweckdienlicher Unterlagen oder durch schl�ssige Erkl�rung). Die
Aufarbeitung der Familiengeschichte oder ein allgemein bekundetes
Interesse reicht zur Zweckbestimmung nicht aus."

Hat jemand von Euch Erfahrung mit der Gauck-Beh�rde?
Was versteht diese Beh�rde unter einer schl�ssigen Erkl�rung?
Wer kann mir weiterhelfen?

Viele Gr��e
Simone

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Hallo Simone,

denk Dir am besten eine "Räuberpistole" aus. Etwa so: "Mein Vater hatte im
Jahr xy plötzlich Schwierigkeiten bei der Einreise in die DDR, oder z.B.
mein Vater hat mir von einem Kontakt mit DDR-Behörden erzählt, oder
Andeutungen über seine Vergangenheit gemacht, die er Dir gegenüber nicht
weiter begründet hat u.s.w.". Nimm eine wahre Begebenheit und bausch sie
auf. So hast Du Deinen Grund für Deine Recherche. So ähnlich habe ich es
auch gemacht. Und es hat funktioniert.

Gruß Michael