Hallo zusammen,
ich habe einen Antrag auf Einsichtnahme bei der Gauck-Beh�rde f�r die
Einsichtnahme in die Akten meines Vaters gestellt. Mein Vater ist im
M�rz 1989 verstorben.
Im ersten Brief wollte die Beh�rde Unterlagen �ber die genaue
Verwandtschaft. Ich habe Kopien s�mtlicher Urkunden hingesandt. Heute
kam ein Brief zur�ck, dass man mir Akteneinsicht gew�hren w�rde, wenn
ich eine amtlich beglaubigte Kopie eines Personaldokumentes �berreiche
und eine schriftlich schl�ssige Erkl�rung abgebe.
"... Der Zweck ist glaubhaft zu machen (z.B. durch Vorlage
zweckdienlicher Unterlagen oder durch schl�ssige Erkl�rung). Die
Aufarbeitung der Familiengeschichte oder ein allgemein bekundetes
Interesse reicht zur Zweckbestimmung nicht aus."
Hat jemand von Euch Erfahrung mit der Gauck-Beh�rde?
Was versteht diese Beh�rde unter einer schl�ssigen Erkl�rung?
Wer kann mir weiterhelfen?
Viele Gr��e
Simone
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