Hallo und guten Tag liebe Forschergemeinde,
mein Großvater, 1886 als russischer Untertan im damaligen Kongresspolen geboren, meldete sich, immer noch russischer Staatsbürger, 1914 freiwillig zur Reichswehr. Er wurde dann 1917 eingebürgert.
Nun meine Frage: Welche rechtliche Grundlage war Voraussetzung für einen Eintritt als Ausländer in die Reichswehr? Kann mir bei dieser Frage jemand helfen?
Herzlichen Dank
Bernd (Matetzki)