Auskunftsrecht über Archivalien und deren Inhalt

Hallo Thomas,

ein "Auskunftsrecht" gibt es nicht. Es gibtin Schleswig-Holstein ein Informationsfreiheitsgesetz, das ein Recht auf Akteneinsicht gewährleistet. Ob sich dieses auch auf das Kirchenrecht bezieht, bezweifel ich.
Eigentlich sind für Auskünfte aus kirchlichen Quellen die Kirchenkreisarchive bzw. die Kirchenarchive zuständig. Die Kirchengemeinden selbst haben meistens gar nicht die Zeit, Anfragen zu beantworten.
Also entweder selbst zur Gemeinde gehen und suchen (wenn es vom Pastor genehmigt wird) oder das zuständige Kirchenkreisarchiv anschreiben.

Matthias Roese