Hallo Stephan,
mit Neuruppin habe ich kei´ne Erfahrung. Aber ich weiß weiß, dass man
nachweisen muss mit dem gesuchten in direkter Linie verwandt zu sein. Hat man dies
nicht, muss man sich vonjemandem der Verwandt ist eine Vollmacht ausstellen
lassen, dass man suchen darf. Die Preise pro Name sind unterschiedlich. Es
hängt wohl auch damit zusammen, wie lange der Beamte gesucht hat. Also kann es
von Vorteil sein schon bestehende Fakten mit anzugeben, um Verwechslungen zu
vermeiden.
MfG
Petra Burbach