Hallo Forscherkolleginnen und -kollegen!
Wer von Euch kennt sich so einigerma�en mit den Gepflogenheiten und Pflichten der Standes�mter aus?
Ich versuche seit einiger Zeit beim Standesamz in L�neburg eine Auskunft �ber das Sterbedatum meiner Ururgro�mutter zu bekommen. Das spielte sich dann so ab:
Erster Versuch: Anfrage per E-Mail, ob eine Auskunft m�glich w�re und ob man in einem Zeitraum zwischen 1875 und 1910 nachschauen k�nnte.
Antwort: Grunds�tzlich ja, Voraussetzung, eine schriftliche Anfrage mit Beif�gung einer Kopie meines Personalausweises.Hinweis, das w�rde aber wegen des langen Suchzeitraums eventuell teuer, dauere wegen der Priorit�t Publikumsverkehr recht lange und im �brigen g�be es nur beglaubigte Urkunden (was nat�rlich den Preis treibt).
Mein Hinweis, da� es nach Information des hiesigenStandesamts auch eine "EinfacheAuskunft" ( � 86 des Standesamtsgesetzes) g�be, wurde ignoriert.
Zweiter Versuch: Brief mit der Anfrage und beiligender Ausweiskopie abgeschickt. Mit Bitte um "Einfache Auskunft". Den Suchzeitraum hatte ich aufgrund neuer Erkenntnisse auf 1900 bis 1910 eingeschr�nkt.
Antwort nach nur drei Tagen: Die erbetene Urkunde!! kann nicht erteilt werden. Grund: Die Ermittlung von Geburts-,Heirats-oderSterbedaten ist nicht Aufgabe des Standesamtes. Urkunden und Ausk�nfte aus Personenstandsb�chern k�nnen nur erteilt werden, wenn die Daten genau angegeben werden. Ohne genaue Daten keine Ermittlung m�glich.( Hinweis: Ich m�ge beim Einwohnermeldeamt nachfragen.)
Dritter Versuch: Einspruch mit dem Verweis auf die fr�here Zusage und dem Hinweis, da� es doch unsinnig sei eine Auskunft �ber ein Datum anzufragen, daf�r das Datum aber angeben zu m�ssen.
Antwort: "Sie haben um unbeglaubigte Urkunden gebeten. Das gibt es beim Standesamt leider nicht.Standes�mter d�rfen nur beglaubigte Urkunden herausgeben. Sie wu�ten ja das Geburtsdatum Ihrer Ururgro�mutter und auch den Ort. Beim Geburtsstandesamt m��te auch das Sterbedatum eingetragen sein. Wenden Sie sich bitte an das Standesamt."
Was soll man nun von einem solchen Vorgang halten? Es werden offensichtlich immer neue Begr�ndungen vorgeschoben. Und offensichtlich ist es der Standesbeamtin nicht bekannt, da� es im Geburtsjahr der Urgro�mutter 1815 keine Standes�mter gab, und beim derzeitigen Standesamt folglich ihre Geburt nicht registriert ist.( Dort ist auch nachweislich, wie ich mich vergewissert habe, kein Sterbedatum registriert)
Kann man sich irgendwie gegen derartige Willk�r wehren.
Ich konnte feststellen, da� bei Standes�mtern anderer Bundesl�nder (und besonders in den neuen BL) viel bereitwilliger Ausk�nfte erteilt werden, auch gerne "Einfache Ausk�nfte" und sogar Nachsuchen nach nicht bekannten Daten.Auch die sogenannte Blutverwandtschaft mu� nicht nachgewiesen werde.
Wie sind da so Eure Erfahrungen?
Gru� J�rgen
Dipl.- Ing.J�rgen Schweimler
Harnischstra�e 4
41515 Grevenbroich
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