Auskunft vom Standesamt

Hallo Forscherkolleginnen und -kollegen!

Wer von Euch kennt sich so einigerma�en mit den Gepflogenheiten und Pflichten der Standes�mter aus?
Ich versuche seit einiger Zeit beim Standesamz in L�neburg eine Auskunft �ber das Sterbedatum meiner Ururgro�mutter zu bekommen. Das spielte sich dann so ab:
Erster Versuch: Anfrage per E-Mail, ob eine Auskunft m�glich w�re und ob man in einem Zeitraum zwischen 1875 und 1910 nachschauen k�nnte.
Antwort: Grunds�tzlich ja, Voraussetzung, eine schriftliche Anfrage mit Beif�gung einer Kopie meines Personalausweises.Hinweis, das w�rde aber wegen des langen Suchzeitraums eventuell teuer, dauere wegen der Priorit�t Publikumsverkehr recht lange und im �brigen g�be es nur beglaubigte Urkunden (was nat�rlich den Preis treibt).
Mein Hinweis, da� es nach Information des hiesigenStandesamts auch eine "EinfacheAuskunft" ( � 86 des Standesamtsgesetzes) g�be, wurde ignoriert.

Zweiter Versuch: Brief mit der Anfrage und beiligender Ausweiskopie abgeschickt. Mit Bitte um "Einfache Auskunft". Den Suchzeitraum hatte ich aufgrund neuer Erkenntnisse auf 1900 bis 1910 eingeschr�nkt.
Antwort nach nur drei Tagen: Die erbetene Urkunde!! kann nicht erteilt werden. Grund: Die Ermittlung von Geburts-,Heirats-oderSterbedaten ist nicht Aufgabe des Standesamtes. Urkunden und Ausk�nfte aus Personenstandsb�chern k�nnen nur erteilt werden, wenn die Daten genau angegeben werden. Ohne genaue Daten keine Ermittlung m�glich.( Hinweis: Ich m�ge beim Einwohnermeldeamt nachfragen.)
Dritter Versuch: Einspruch mit dem Verweis auf die fr�here Zusage und dem Hinweis, da� es doch unsinnig sei eine Auskunft �ber ein Datum anzufragen, daf�r das Datum aber angeben zu m�ssen.
Antwort: "Sie haben um unbeglaubigte Urkunden gebeten. Das gibt es beim Standesamt leider nicht.Standes�mter d�rfen nur beglaubigte Urkunden herausgeben. Sie wu�ten ja das Geburtsdatum Ihrer Ururgro�mutter und auch den Ort. Beim Geburtsstandesamt m��te auch das Sterbedatum eingetragen sein. Wenden Sie sich bitte an das Standesamt."

Was soll man nun von einem solchen Vorgang halten? Es werden offensichtlich immer neue Begr�ndungen vorgeschoben. Und offensichtlich ist es der Standesbeamtin nicht bekannt, da� es im Geburtsjahr der Urgro�mutter 1815 keine Standes�mter gab, und beim derzeitigen Standesamt folglich ihre Geburt nicht registriert ist.( Dort ist auch nachweislich, wie ich mich vergewissert habe, kein Sterbedatum registriert)

Kann man sich irgendwie gegen derartige Willk�r wehren.

Ich konnte feststellen, da� bei Standes�mtern anderer Bundesl�nder (und besonders in den neuen BL) viel bereitwilliger Ausk�nfte erteilt werden, auch gerne "Einfache Ausk�nfte" und sogar Nachsuchen nach nicht bekannten Daten.Auch die sogenannte Blutverwandtschaft mu� nicht nachgewiesen werde.

Wie sind da so Eure Erfahrungen?

Gru� J�rgen
Dipl.- Ing.J�rgen Schweimler
Harnischstra�e 4
41515 Grevenbroich
Telefon: 02181/6 15 35
e-mail: < schweimler@tiscali.de>

Hallo ,
ich habe keine Erfahrung mit den deutschen Standes�mtern. Freue mich aber , dass der gr�sste Teil meiner Forschung in D�nemark statfindet.
Das ist aber f�r Euch ein magerer Trost.

Mit freundlichen Gr�ssen
Else, D�nemark

Hallo aus dem närrischen Rheinland,
Unabhängig von der momentan noch geltenden und sich hoffentlich bald
ändernden Gesetzgebung aus der Kaiserzeit, hängt es immer vom Gusto des
Mitarbeiters, der Mitarbeiterin ab. Ich habe, auch insbesondere aus dem
Osten Deutschlands "Fotokopien" aus den Standesamtsbüchern erhalten.

Ich habe in meinen Anfragen auf einen Beispielfall hingewiesen, als eine
Mitarbeiterin in der Prignitz eine Abschrift der Heiratsurkunde meiner
Großeltern angefertigt hat, die, da die Urkunde in Sytterlin geschrieben
war, offensichtlich völlig überfordert war, denn meine Großmutter hatte
1926 im seeligen Alter von 94 (anstatt 24) Jahren meinen 93 jährigen
(anstatt 23) Großvater geheiratet, und im fast biblischen Alter von 103
Jahren hat diese dann noch meine Mutter 1935 zur Welt gebracht.

Diese Schilderung führte in der Regel neben der Erheiterung der dann
angeschriebenen Mitarbeiter auch zu dem Erfolg, eine Kopie des Eintrages
zu erhalten.

Liebe Grüsse aus Duisburg
Harald Molder

Moin moin in die Runde, Standesbeamte sind auch nur Menschen, und die wie eine Seuche um sich gegriffene Familienforschung bringt diesen Leuten, bei immer d�nner werdenden Personaldecke, nur zus�tzliche Arbeit.
Also bedauert sie ein bisschen, entschuldigt Euch im Voraus, f�r die M�he die Ihr ihnen macht und dann l�uft es schon. Was macht es schon, wenn man sich etwas verrenkt!!!
Bei Euren Verwandschaftsgrad m��t Ihr auch schon mal "kreativ" sein.
Ich selbst habe es schon erlebt, da� mir eine Standesbeamtin die Schr�nke aufschlo�, mir noch einen Kaffee brachte und mir sagte, ich solle sie rufen, wenn ich Hilfe brauche. Bis zur Gegenwart konnte ich alles einsehen, was mich interessierte. Das war 2005 irgendwo in Holstein.
�brigens: seht Euch mal die Geb�hrenordnung der Kirchen und Staatsarchive an, da bleibt Euch die Spucke weg!
Sch�nes Wochenende!
Peter

J�rgen Schweimler schrieb:

Hallo,

ich habe eigentlich immer nur sehr gute Erfahrungen mit den Standesämtern
gemacht. Die Standesämter arbeiten mit festen Gebührenordnungen. So kostet
eine beglaubigte Fotokopie aus einem Register z.Zt. 7,-€. Soweit ich ein
Datum nur auf wenige Wochen eingrenzen konnte, waren die Damen und Herren
immer so freundlich und haben in ihren Büchern das genaue Datum
herausgesucht. Das hat natürlich seine Grenzen. Niemand kann verlangen, dass
Standesbeamte Bücher mehrerer Jahrgänge durchforschen, ggf. auch noch
erfolglos, ohne dafür Gebühren zu erheben. Schließlich wird die Besoldung
aus Steuergeldern aufgebracht und auch ich als Ahnenforscher möchte nicht
den Aufwand mitfinanzieren, den alle Ahnenforscher Tag für Tag bei den
Standesämtern verursachen.

Eine solche aufwendige Suche als vereinfachte Auskunft zu bezeichnen, geht
dann wohl auch an den Tatsachen und den Sinn der zitierten Vorschrift
vorbei.

Im übrigen ist der Tipp, sich an die Melde- oder Ordnungsämter zu wenden
Gold wert. Zum einen erhält man dort alle Angaben, die auch in den
Standesamtregistern zu finden sind, darüber hinaus aber auch historische
Anschriften, Daten über Zu- und Wegzüge, Mitbewohner, Geschwister, Kinder
usw.

Hier ergeben sich die Kosten aus dem Suchaufwand. Wird nichts gefunden,
entstehen auch keine Kosten. Im übrigen erhält man hier auch die genaue Nr
der Standesamtsurkunden und erleichtert somit den Standesbeamten die spätere
Suche nach Urkunden.

Eine Anfrage bei den Ordnungsämtern hat mich durchschnittlich 24 € gekostet.
Gut investiertes Geld. Allerdings mit einer Einschränkung. Einige
Ordnungsämter arbeiten sehr flüchtig, oft haben sich Fehler eingeschlichen.
So hat ein Mitarbeiter einer Meldebehörde mir freundlicher Weise zu einigen
vorkommenden Ortsbezeichnungen auch die damaligen Landkreise herausgesucht.
Leider hat er nicht beachtet, dass es den Ort mehrfach in verschiedenen
Landkreisen gibt. Da ich seine Auskunft für "dokumentiert" hielt, hat er
mich für Jahre in eine Sackgasse geschickt, bis mir ein Zufall den Weg in
den richtigen Landkreis zeigte.

Zum Datenschutz:

Hier habe ich sehr unterschiedliche Erfahrungen gemacht. Einige StA geben
sich damit zufrieden, dass ich in meiner schriftlichen Anforderungen
behaupte ein Nachfahre in direkter Linie zu sein. Andere verlangen von mir
einen Beweis, in Form von Fotokopien der Urkunden, die meine direkte
Verwandtschaft belegen.

Bei den Meldeämtern hat mich noch niemals jemand nach meiner Abstammung
befragt.

Gruß Holger

Hallo J�rgen.

Die Urkunden die ein Standesamt rausgeben darf, m�ssen alle beglaubigt sein. Dieses sind entweder Kopien der Urkunden oder aber Abschriften (wenn z.B. Randvermerke ber�cksichtigt werden m�ssen). Diese Kopien kosten in der Regel Geb�hren (Ausnahme: z.B. f�r Rentenzwecke). Ich hatte auch schon Standes�mter angeschrieben, die es mit der Geb�hrenordnung nicht so genau nahmen und eine unbeglaubigte Kopie gefertigt hatten. Dies ist aber wohl die Ausnahme.

Generell mu� man sein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, da hier der Datenschutz zu beachten ist.

Eine Suche nach beurkundeten Personenstandsf�llen (Geburts-, Sterbe oder Heiratsurkunden) ohne genauere Daten wie Ort oder Jahr erfordern meist erheblichen Suchaufwand der dann auch in der Regel verg�tet werden muss. Der Gro�e Suchaufwand r�hrt daher, dass es fr�her sehr viel mehr Standes�mter gab, welche z.B. durch Eingemeindungen zusammengef�hrt wurden. Sowerden z.B. in vielen Standes�mtern die Urkunden der fr�her selbst�ndigen Gemeinden gef�hrt.

Man kann aber auch versuchen Einblick in die Orinialurkunden zu erhalten. Dieses d�rfte kostenfrei sein, da hierbei keine Urkunde mitgeben wird.

In den von Napoleon besetzten Gebieten wurde der Code Civil eingef�hrt und dort wurden z.B. ab 1810 Personenstandsf�lle beurkundet. Diese Urkunden werden wahrscheinlich bei den Standes�mtern gef�hrt (zumindest f�r D�sseldorf gilt dies).

Viele Gr��e aus M�nchen

Thomas Ohlmeyer

Liebe Listen-Leser,

Das fleissige Digitalarchiv in Bergen/Norwegen hat gerade
Von Herrn Tore Vigerust einen ausfuehrlichen Bericht von
1718 zum obigen Thema bekommen.
Es ist (AUF DEUTSCH !) nachzulesen unter:

http://digitalarkivet.uib.no/DA/12011718BeretningomKontoret.htm

Gruss zum Wochenende

Falk Liebezeit
Diepholz

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