Aus dem Kirchenbuch Baccum

Hallo Mitforscher,

beim erneuten Durchsehen des ältesten KB Baccum habe ich diese Einträge gefunden.
Es handelt sich um Nachträge die im Jahr 1637 zwischen die Taufen geschoben wurden.
Bernd Josef Jansen hat mir bei dem Text geholfen, da die Tinte schwach ist.

       Meine Frage ist jetzt, was können diese Texte bedeuten?

"Daß a[nno]o [16]33 d[en] 24 Aprilis Herma[n] Knollenborgs Frawe[n] Christine[n] Godt begabet mit zwei Kindere[n] dere[n] daß ubergelebte allß Styne frey ist"

direkt darunter dieser Text

"Noch a[nn]o [16]37 d[en] 22 Januarij Alerß Hinderich frawen[n] Lueken Renßing Godt mit zwei Kindere[n] begabet dar daß ubergelebte Annike auch frey gefredegt"

Zum zweiten Text habe ich noch die Heirat in Baccum gefunden:
Baccum: 19.01.1637
Henr. Alers [heiratet] Lucretia Rensman
Zeugen:
Joes Beerleman et Bernardy ?Faerleman?

Dies ist eine Antwort von Bernd Jansen:
"den Begriff gefredeget kenne ich auch nicht, er könnte aber "befreit" bedeuten, "frey gefredegt" wäre dann also eine Doppelung. Annike ist die Tochter der beiden. Vielleicht ist das Datum 22.1.1637, also drei Tage nach der Hochzeit, der Tag, an dem Heinrich Alers und seine Frau in die Leibeigenschaft der Kirche übergegangen sind. Drei Kinder können sie ja zu dieser Zeit noch nicht gehabt haben..."

Viele Grüße
Stefan

Hallo Stefan,

ich denke das sie von der Kirche frei gesprochen wurden. In Lingen finde ich
bei der Einbürgerung häufig den Kommentar "frei geboren" Ich denke mit der
Geburt haben die Eltern die Kinder von der Kirche frei gekauft damit sie
keine Leibeigenen sind.

Viele Grüße

Heike