Auflagen in Polen für Autofahrer

Liebe Ahnenforscher,

hier ein Artikel in der NOZ vom 02.02.2008:
Fahrer von Fahrzeugen, die in Polen am Stra�enverkehr teilnehmen und im Ausland zugelassen sind, m�ssen ab sofort eine auf ihren Namen ausgestellte Erlaubnis des Fahrzeughalters dabeihaben, die die zum F�hren des Fahrzeugs berechtigt. Auf diese �nderung des polnischen Stra�enverkehrsgesetzes macht der Landkreis Osnabr�ck aufmerksam, der mit dem Landkreis Olsztyn/Allenstein eine Partnerschaft pflegt. Eine Ausnahme von dieser neuen Regelung gilt nur, wenn der Fahrzeughalter selbst mitf�hrt.

Viele Gr��e aus Wallenhorst
und ein Osna-Helau
Roland