Aufgaben von Gerichtsschreibern im 18. Jahrhundert

Liebe Mitforscher,
ich habe den Hinweis, dass jemand (Wilhelm Fuisting, *1714, +vor 1759) um
1750 zeitgleich Notar und Gerichtsschreiber in Senden, Notar und Prokurator
beim weltlichen Hofgericht in Münster und auch Gerichtsschreiber in
Lüdinghausen gewesen sein soll.
Ist das denkbar, dass diese Aufgaben in verschiedenen Orten von einer
Person durchgeführt wurden? Vielleicht waren die Gerichtstage in kleineren
Orten wie Senden und Lüdinghausen nur an wenigen Tagen des Jahres, sodass
dies von einem in Münster wohnenden Notar mit erledigt werden konnte?
Ich würde mich freuen, wenn sich diese Überlegung verifizieren ließe.
Viele Grüße aus der Pfalz,
Dirk (Fuisting)

Lieber Dirk,

ich kann bestätigen, was Du vermutest. Im Bereich Hamm, in dem ich auch historisch forsche, gab es sogenannte Hoch- und Herrlichkeiten mit eigenem Gerichtswesen (z.B. in Heessen, aber auch auf Haus Reck und in Uentrop). Die dortigen Juristen waren für den obersten Gerichtsherrn nicht nur als Richter im eigenen Gerichtsbezirk tätig, sondern häufig - auch zusammen mit Gerichtsschreibern und Gerichtsfronen - für ihre Herrschaft als Lehnsrichter und Schreiber und Zeugen aktiv. Darüber hinaus findet man auch häufig Vollmachten für diese Personen in Lehnsangelegenheiten bei der Oberherrschaft.

Wenn Du da nach entsprechenden Urkunden/Vollmachten etc. suchen möchtest, empfehle ich für Westfalen die Digitale Westfälische Urkundendatenbank mit der Suchseite Internet-Portal "Westfälische Geschichte"

Beste Grüße
Detlef (Berntzen)

Hallo Dirk,
das ist gut möglich, da in der Regel die Gogerichte und Patrimonialgerichte des Adels-Domkapitels meistens nur die niedere Gerichtsbarkeit innehatten und an festen Gerichtstagen im Jahr Eigentums-, Erb-, Familienrechte, Beleidigungen, Raufereien etc behandelten. Bei Mord oder Raub oder Diebstahl, die der höheren Gerichtsbarkeit unterstanden, waren diese Gerichte nicht zuständig und die Fälle wurde woanders behandelt. Deshalb ist ist es gut möglich, das die Gerichtsschreiber mehrere Gerichte betreuten.
Zur Gerichtsbarkeit im Fürstbistum Münster findet sich einiges im Netz mit Literatur.
Gruss
Frank Stupp