Aufbewahrungsfrist für Krankenhausakten

Liebe Leser,

Animiert durch den gestrigen Dokumentarfilm im Fernsehen
�Verschollen in der Psychiatrie� stellt sich mir die Frage ob- und wie lange
Krankenhausakten in D aufgehoben werden m�ssen?

Zum besseren Verst�ndnis ein kurzer Filmabriss:
Lettland 1944 - Deutschland 2004
�ber 60 Jahre galt Veronika Svilans als verschollen. Jahrzehntelang haben
ihre beiden Schwestern sie gesucht - vergeblich.
Im Jahr 2004 hat die Suche endlich Erfolg. Nach 60 Jahren, die Veronika
Svilans in der Psychiatrie verbracht hat, sehen sich die Schwestern wieder.
Mario Damolin erz�hlt die bewegende Lebensgeschichte der heute �ber
80-J�hrigen.

Veronika Svilans war zwanzig Jahre alt, als sie 1944 vor der Roten Armee aus
Lettland nach Deutschland floh. Sie war 21, als sie sich im Sommer 1945 als
Erntehelferin in Bayern die Hand brach und ins Krankenhaus kam. Die junge
Frau war 22 Jahre alt, als sie wegen einer Fehldiagnose "Verdacht auf
Schizophrenie" in die Psychiatrische Anstalt Wiesloch bei Heidelberg
gelangte. Dort lebte sie fast sechzig Jahre, ohne dass ihre Angeh�rigen
jemals davon erfuhren. (Ende)

Als sich die beiden Schwestern wiedersahen, gab es so gut wie keine
Krankenakten.
Die Diagnose Schizophrenie wurde 1945 von einer orthop�dischen Klinik (!)
gestellt, weil die Patientin an einer immer wiederkehrenden Traurigkeit
litt.
Nach einer Odyssee durch etliche Nervenheilanstalten, hat V. Svilans, dass
Kommunizieren mit anderen Menschen Anfang der 50er Jahre v�llig eingestellt.
Offensichtlich gab es somit keine Gr�nde die Diagnose jemals zu �berpr�fen.
(Ende)

Bis zu dem Zeitpunkt, wo der Suchdienst des Roten Kreuzes (London) endlich
eine famili�re Verkn�pfung herstellen konnte ....UND das Fernsehen kam!

Ich war sehr �berrascht zu erfahren, dass das Rechercheteam - mit viel
Geduld und Hartn�ckigkeit - immer neue Krankenhausarchive fand in dem
abertausend verstaubte Krankenakten schlummern, von denen kaum jemand
Kenntnis hatte.
Auch Akten von Veronika Svilans.
Auch wenn das Thema die Ahnenforschung nur am Rande streift, fand ich die
Archiv-Recherche zum gestrigen Film richtig spannend.

Mir w�rde das Wissen um solche Archive bei meiner Familiensuche unbedingt
weiterhelfen.
Vielleicht kann mir ein Leser meine daraus resultierenden Fragen
beantworten.

Ich denke bei einer Aufbewahrungspflicht nicht an Operationsberichte
rausgenommener Blindd�rme usw., sondern an Unterlagen f�r schwerwiegende
Krankheiten, bei denen Patienten Monate und Jahre im Krankenh�user gelegen
haben.
Oder f�llt die Schwere der Krankheit bei der Aufbewahrungsfrist gar nicht
ins Gewicht?
K�nnte ich ggf. �berhaupt einen Anspruch geltend machen? (Eltern +
Gro�eltern)
Gibt es evt. Unterschiede in der Handhabung der Vorschriften den
verschiedenen Bundesl�ndern?

Freue mich auf sachkundige Hinweise

Neugierige Donnerstagabendgr��e

Christiane (Hamann)

Hallo Christiane und alle Mitstreiter,
�ber Krankenhausaufenthalte von Soldaten des 1. und 2. Weltkrieges gibt es
Unterlagen im Krankenbuchlager Berlin.
Anschrift: Landesamt f�r Gesundheit und Soziales, Versorgungsamt,
Krankenbuchlager, Postfach 310929 in 10639 Berlin; Tel.: 030 46302-120,
E-mail: Dieter.Dureck@lageso.verwalt-berlin.de
�ber zivile Krankenakten kann ich leider nichts sagen.
Gru� Gisela L.

Guten Abend - Christine Hartmann,

nach mir erteilter Auskunft eines Krankenhauses in NRW m�ssen Unterlagen "nur" 30 Jahre aufbewahrt werden!

Einen sch�nen Abend - vielleicht hilft die Auskunft

Edeltraud (DUDA)