ich habe neulich begonnen einige Einträge zu den Ortsfamilienbüchern der Gemeinde Niederkirchen (Westpfalz) anzulegen. Beim Versuch der Anlage des Artikels Heimkirchen, OFB bekam ich allerdings die Mitteilung, dass der Artikel bereits einmal existierte und auf „Wunsch des Autors“ gelöscht wurde. Ich habe den Autor des Artikels versucht per Mail zu erreichen, allerdings ohne Erfolg. Heißt das jetzt, dass ich diesen (und ggf. auch die anderen Artikel zu den dazugehörigen OFBs) nicht anlegen/wieder löschen sollte?
Danke Werner! Den Inhalt kann ich beisteuern. Meine Frage zielte aber eher darauf ab, ob hier der Wunsch des Autors, dass der Artikel gelöscht wird/bleibt, über dem Interesse der Nutzer stehen sollte.
Das Buch liegt mir vor und ist von guter Qualität. Insofern wüsste ich nicht, warum man nicht über die Veröffentlichung informieren sollte.
da der Autor seit September 2016 nichts mehr zum Genwiki beigetragen hat, steht zu befürchten, daß er nicht mehr unter den Lebenden weilt.
Er hat ziemlich viele Beiträge zu genealogischer Literatur erstellt, eventuell hat er das Buch aus irgendwelchen Gründen dann doch nicht bekommen, und wollte keinen Leerartikel hinterlassen.
Unabhängig davon, sollte im Ortsartikel auch ein Link zur OFB-Seite stehen.
wenn jemand die Löschung eines Artikels wünscht, dann wird sich der Administrator den Artikel zunächst mal ansehen und danach entscheiden, ob ein Löschgrund vorliegt. So jedenfals handhabe ich das.
In diesem speziellen Fall war der Artikel inhaltsleer, konnte also bedenkenlos gelöscht werden.