Auf der Suche nach einem Kotten (Hof) / Region Hattingen

Liebe Freunde der genealogischen Forschung,

seit ca. einem halben Jahr beschäftigte ich mich mit der Ahnenforschung und
bin nun an einem, für mich, interessanten Punkt angelangt, den ich hier
gerne erläutern würde. In diesem Zusammenhang interessiert mich auch eure
Meinung dazu.

Es dreht sich dabei um meine direkte Linie, die Fam. ARNSCHEIDT aus
Hattingen. Mein ältester bekannter Vorfahre ist mein 4facher Urgroßvater,
Heinrich Peter ARENSCHEIDT geboren vermutlich 03.08.1775
Holthausen-Hattingen, gestorben 14.07.1860 Elfringhausen, verheiratet mit
Maria Catharina geb. NEVELING. Er selber und auch sein Sohn, der den selben
Namen trug, war Schäfer von Beruf. Diese Informationen entnahm ich alle den
Sterbeurkunden, welche ich im Hattinger Stadtarchiv anforderte. In diesem
Zusammenhang stellte ich mir erstmals die Frage, ob die Familie, bei einer
möglichen Schäfertradition, nicht im Besitz eines Kotten war. In der
Datenbank der Mormonen entdeckte ich zum ersten Mal den Namenszusatz
"Oberlaack".

Als Beispiel hier ein Eintrag aus der Datenbank ->

Der Zusatz erscheint allerdings ERST nach der Heirat - vorher nicht.

Ein Bekannter von mir ergänzte: "Es könnte sich um einen Hofnamen handeln;
dies wäre u. U. Hinweis auf den Wohnort des Bräutigams oder seiner Eltern.
Es auch ein Indiz für eine vorangegangene Ehe sein, wenn der Bräutigam auf
den Hof seiner ersten Frau eingeheiratet hat. Dieser Usus „genannt soundso“
wird oft praktiziert, wenn ein Hof mangels Erben durch Verkauf oder
Einheirat an einen Fremden gelangt und der Hofname durch die Übernahme
nicht verloren gehen soll. Der neue Besitzer nennt sich fortan nach dem Hof
oder hängt den Hofnamen an seinen eigenen Namen an, später mit dem Zusatz
"genannt" "modo" oder "vulgo". Dies ist den preußischen Behörden ein
Ärgernis, das sie erst am 7. Dezember 1816, dem sogenannten
Versteinerungsdatum, beseitigen. Dadurch werden die Familiennamen
gesetzlich festgeschrieben: von diesem Tag an kann man nur noch den
Familiennamen führen, der als Name im Geburtsregister bzw. Kirchenbuch
eingetragen ist. Änderungen des Familiennamens sind nur noch unter
besonderen Voraussetzungen möglich.

Overlacks ist der Name einer Familie von ursprünglichen
Deutschordensrittern und Burgvögten im Dienste des Herzogs von Kleve.
Nachgewiesene bürgerliche Vorkommen im Raum Düsseldorf, Köln, Krefeld,
Neuss (z.B. Michael Overlack geb. 1730, Goldschmied und Uhrmacher in
Glehn). Vorkommen auch in Hattingen, Schwelm und anderenorts im
bergisch/märkischen Raum, häufig auch in der Schreibweise Oberlack."

Um dieser Sache weiter auf den Grund zu gehen, dachte ich mir, dass ich
einige Mikrofilme mit diesen Informationen, bei den Mormonen bestellen
sollte. Allerdings ist eine Bestellung der Filme aus dem Hattinger
Kirchenarchiv (und auch aus dem Umkreis) nicht möglich. Ich war dann selber
vor einige Zeit im Kirchenarchiv, aber da ich in München lebe, ist die
Anreise immer sehr weit und an diesem Tag standen mir nur 4 Stunden im
Archiv zur Verfügung, sodass die Zeit nicht ausreichte und ich keinerlei
Informationen gewinnen konnte. Eine weitere Anreise ins Archiv kann ich aus
beruflichen Gründen erst wieder gegen Ende des Jahres einplanen.

Mich würde interessieren, was ihr dazu meint. Ob ihr Tipps oder Möglichkeit
kennt, wie ich weiter vorgehen könnte. Vielleicht hat ja jemand auch ein
regionales Wissen, oder verfügt über mehr Informationen zu ähnlichen
Themen, als ich.

Über Ratschlage, Hinweise, Meinungen und Hilfe jeder Art würde ich mich
sehr freuen.

Liebe Grüße!

Hallo Herr G�ttel,

die Angaben in Familysearch sind immer ein guter Ansatzpunkt. Meine Erfahrung gerade bei Hofnamen ist, dass man die entsprechenden Eintr�ge aber in den Kirchenb�chern nachlesen muss.

Ich hatte k�rzlich einen Fall in B�nen, wo die Namens�nderung eigentlich nicht durch Einheirat entstand, sondern dadurch, dass jemand anderes einen frei gewordenen Hof �bernommen hatte. Das ist auch eine Option.

Es gibt weiterhin die M�glichkeit, dass nicht die Frau zu dem Hof/Kotten geh�rte, sondern sie eine Witwe Oberlaack ist. Sie also zum zweiten mal geheiratet hat und dadurch der Mann den Hofnamen verpasst bekam.

Ich w�rde alle entsprechenden Optionen genauer untersuchen, also entsprechende Sterbeeintr�ge, fr�here Heiraten etc. Hier stehen immerhin schon die Vornamen dabei. In der Gegend um Hamm oder Unna w�rde ganz lange einfach nur "der alte Overlaack begraben" im Kirchenbuch stehen.

Auch auf die zeitliche Grenze 1816 w�rde ich mich nicht verlassen. Ich habe unter meinen Vorfahren F�lle, wo die Namens�nderung weit nach 1816 noch passierte.

Viele Gr��e,
Frank (Priggert)

Liebe Freunde der genealogischen Forschung,

seit ca. einem halben Jahr besch�ftigte ich mich mit der Ahnenforschung und
bin nun an einem, f�r mich, interessanten Punkt angelangt, den ich hier
gerne erl�utern w�rde. In diesem Zusammenhang interessiert mich auch eure
Meinung dazu.

Es dreht sich dabei um meine direkte Linie, die Fam. ARNSCHEIDT aus
Hattingen. Mein �ltester bekannter Vorfahre ist mein 4facher Urgro�vater,
Heinrich Peter ARENSCHEIDT geboren vermutlich 03.08.1775
Holthausen-Hattingen, gestorben 14.07.1860 Elfringhausen, verheiratet mit
Maria Catharina geb. NEVELING. Er selber und auch sein Sohn, der den selben
Namen trug, war Sch�fer von Beruf. Diese Informationen entnahm ich alle den
Sterbeurkunden, welche ich im Hattinger Stadtarchiv anforderte. In diesem
Zusammenhang stellte ich mir erstmals die Frage, ob die Familie, bei einer
m�glichen Sch�fertradition, nicht im Besitz eines Kotten war. In der
Datenbank der Mormonen entdeckte ich zum ersten Mal den Namenszusatz
"Oberlaack".

Als Beispiel hier ein Eintrag aus der Datenbank ->
FamilySearch.org

Der Zusatz erscheint allerdings ERST nach der Heirat - vorher nicht.

Ein Bekannter von mir erg�nzte: "Es k�nnte sich um einen Hofnamen handeln;
dies w�re u. U. Hinweis auf den Wohnort des Br�utigams oder seiner Eltern.
Es auch ein Indiz f�r eine vorangegangene Ehe sein, wenn der Br�utigam auf
den Hof seiner ersten Frau eingeheiratet hat. Dieser Usus �genannt soundso�
wird oft praktiziert, wenn ein Hof mangels Erben durch Verkauf oder
Einheirat an einen Fremden gelangt und der Hofname durch die �bernahme
nicht verloren gehen soll. Der neue Besitzer nennt sich fortan nach dem Hof
oder h�ngt den Hofnamen an seinen eigenen Namen an, sp�ter mit dem Zusatz
"genannt" "modo" oder "vulgo". Dies ist den preu�ischen Beh�rden ein
�rgernis, das sie erst am 7. Dezember 1816, dem sogenannten
Versteinerungsdatum, beseitigen. Dadurch werden die Familiennamen
gesetzlich festgeschrieben: von diesem Tag an kann man nur noch den
Familiennamen f�hren, der als Name im Geburtsregister bzw. Kirchenbuch
eingetragen ist. �nderungen des Familiennamens sind nur noch unter
besonderen Voraussetzungen m�glich.

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