Moin zusammen,
in den Copulations-Registern zu Beginn des 19. Jahrhunderts wird immer
jeweils von der Braut als auch vom Bräutigam eine Arztbescheinigung als
Vorgenehmigung erwähnt. Wozu diente diese? Was wurde damit bezweckt?
Zusätzlich wird dann von der Braut oftmals ein Brief der Kirche, oftmals vom
Probst vorgelegt. Auch diese Bedeutung ist mir unbekannt.
Ich bin gespannt auf Eure Antworten.
Mit freundlichen Gruß
Ha-We (Hamann)
hallo Ha-We
f�r Schl.-Holst. galt ab 1810 die Pflicht sich gegen Pocken impfen zu lassen. Die Kontrolle �bten die Pastoren zur Konfirmation und Hochzeit aus. keine Impfung - keine Konfirmation oder Trauung.
mfG hans
Hallo Ha-We,
im Link findest Du solch ein Vaccinations-Attest: Blattern 1809 und 1771
Bei dem Brief handelt es sich evtl. um den sogenannten Aegte-Brief. Dieser musste vorgelegt werden, wenn an
einem anderen Ort als dem Heimatort geheiratet werden sollte.
Anderen Orts hie�en sie Losbriefe.
Viele Gr��e
Annette (Brokmann)