Artikel in Freie Presse - Straßenordnung

FREIE PRESSE VOM 30.04.04
Straßen-Ordnung 1804 eingeführt
Am 1. Mai 1804 erließ das geheime Finanzkollegium der sächsischen
Regierung ein „Straßen-Mandat", das an den Chausseehäusern, an den
Gasthöfen und an den Stadttoren „affigiert und zur öffentlichen
Wissenschaft gebracht" wurde. Es regelte als Straßen-Ordnung vor allem
die Vorfahrt und legte für die Nichtbeachtung die entsprechenden Strafen
fest. Oberste Priorität auf der Straße hatte die Post. Auf ihr Signal
hin hatten alle Gefährte unter Androhung von zehn Taler Strafe
auszuweichen. Bei fünf Talern Strafe hatte der Bergauffahrende dem
Bergeinfahrenden, „derjenige so aus der Stadt, dem so in die Stadt
fährt" oder der mit wenigen Pferden bespannte Wagen dem mit mehr
bespannten auszuweichen. Im Falle gleicher Bespannung aber sollten „bei
ebenmäßiger Pön beyde Wagen einander auf das halbe Gleich zur rechten
Hand auf dem Wege fahren". Die Befolgung wurde von Gebietskommissarien
überwacht. Bei Chausseen „von Wichtigkeit und Länge" war ein
Chausseeinspektor eingestellt, und außerdem waren auf je einer Meile
Wegs fünf Chausseewärter tätig, denen man einen bestimmten Distrikt
zugewiesen hatte. Eine Maut war bereits damals praktiziert worden, die
in besonderen Chausseehäuschen zu entrichten war. Auch die
Instandhaltung der Straßen war genau geregelt, Chaussee-Verunreinigungen
wurden streng geahndet. (WB)

Mit freundlichen Grüßen
Günter