Bezueglich NSDAP Parteimitgliedschaft:
Das Bundesarchiv hat eine sehr detaillierte Abhandlung ueber dieses Thema.
Dort wird von etwa 11.5 Millionen Parteimitgliedern geredet. In den
Materialien wird darauf hingewiesen, dass der Eintritt freiwillig sein
musste, dass Antraege auf Mitgliedschaft vereinzelt abgelehnt wurden, wenn
es sich um Konjunkturritter/Karriereorientierte handelte, denen es an
Ueberzeugung fehlte, und dass es langzeitige Aufnahmesperren gab, z. B. von
1933-1937.
Ferner hatte die NSDAP die Einstellung, dass ein 10% Bevoelkerungsanteil als
Mitglieder in der NSDAP eine zufriedenstellende Parteibeteiligung
darstellte. Die wollten also gar nicht all haben.
Man muss natuerlich auch unterscheiden zwischen NSDAP Mitgliedschaft und dem
Wahlverhalten. In den Wahlen hatte die NSDAP immer von viel mehr Leuten
Zustimmung und Vertrauen ausgesprochen bekommen, als sie Mitglieder hatte.
In der Abhandlung wird auch die Frage besprochen ob und wie die
Mitgliedschaft in der Hitlerjugend automatisch und ohne Mitwirkung des
Betroffenenen in eine NSDAP Mitgliedschaft umgewandelt werden konnte. Das
Bundesarchiv verneint die Moeglichkeit des unfreiwilligen Beitritts auch
fuer die Hitlerjugend.
Nach dem Krieg hatte und hat natuerlich jeder ehemalige NSDAP Mensch ein
enorm grosses Interesse, der Welt zu erklaeren, dass er irgendwie
unfreiwillig als Mitglied in den Karteien erscheint, und dass seine
Mitgliedschaft ohne sein Mitwirken erfolgte.
Natuerlich kann jede Tat immer als "erzwungen" erklaert werden, wenn wir die
Einwirkungen von Eltern, Lehrern, Bossen und Vorgesetzten im Nachhinein als
Zwang bezeichnen. Am schoensten waere es natuerlich wenn man sagen koennte,
dass es von 1933 bis 1945 per Gesetz kein freiwilligen Verhalten in
Deutschland gab, eine nationale Lobotomie. Dann haette man den absolut
sicheren Persilschein.
Bei einer Bevoelkerungszahl am 16. Juni 1933 von 66 030 491 waeren 10% 6,6
Mio. Mitglieder. Man muesste natuerlich auch die Anzahl derjehnigen, die
das 18. Lebensjahr vollendet hatten, wissen, um einen besseren Eindruck der
Beteiligung unter den Erwachsenen zu gewinnen.
MFG Knut Barde
Gesetz: Hitlerjugend, 1936
Gesetz �ber die Hitlerjugend vom 1. Dezember 1936
Von der Jugend h�ngt die Zukunft des Deutschen Volkes ab. Die gesamte
deutsche Jugend mu� deshalb auf ihre k�nftigen Pflichten vorbereitet werden.
Die Reichsregierung hat daher das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit
verk�ndet wird:
�1. Die gesamte deutsche Jugend innerhalb des Reichsgebietes ist in der
Hitlerjugend zusammengefa�t.
�2. Die gesamte deutsche Jugend ist au�er in Elternhaus und Schule in der
Hitlerjugend k�rperlich, geistig und sittlich im Geiste des
Nationalsozialismus zum Dienst am Volk und zur Volksgemeinschaft zu
erziehen.
�3. Die Aufgabe der Erziehung der gesamten deutschen Jugend in der
Hitlerjugend wird dem Reichsjugendf�hrer der NSDAP �bertragen. Er ist damit
"Jugendf�hrer des Deutschen Reichs". Er hat die Stellung einer Obersten
Reichsbeh�rde mit dem Sitz in Berlin und ist dem F�hrer und Reichskanzler
unmittelbar unterstellt.
�4. Die zur Durchf�hrung und Erg�nzung dieses Gesetzes erforderlichen
Rechtsverordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften erl��t der F�hrer
und Reichskanzler.
Berlin, den 1. Dezember 1936
Der F�hrer und Reichskanzler: Adolf Hitler
Der Staatssekret�r und Chef der Reichskanzlei:
Dr. Lammers
Quelle: Reichsgesetzblatt 1936 I S. 993.