Hallo Wolfgang
Bei Archivgut brauchst Du eigentlich nur dann Vollmacht oder wissenschaftlichen Forschungsauftrag, wenn du bei den Daten Persönlichkeitsrechte berührst.
PS: 2009 ändert sich das deutsche Personenstandsrecht, dann haben beispielsweise auch Geschwister Recht auf Auskunft, nicht nur Kind, Vater, Großvater etc.
http://www.dd-wast.de/
Bei der Abwicklung wird gefragt nach privat oder wissenschaftlich etc. (wird sicher auch unterschiedlich in der Bearbeitungsreihenfolge berücksichtigt z.B. Erbsachen ...)
Schöne Grüße nach Frankreich
Bernd
Hallo Rita,