In einer eMail vom 04.05.2012 17:49:13 Westeuropäische Sommerzeit schreibt
Andreas.Schwarz@mnet-online.de:
sorry, aber ich erwarte von einem Archiv, dass es zumindest weiss, was
darin archiviert ist, ohne die Archivräume durchwühlen zu müssen.
Zur Archivierung gehört das nämlich dazu und ein Archiv, das das nicht
drauf hat, ist kein Archiv, sondern lediglich ein Lagerraum.
Die Qualität einer Dienstleistung bemisst sich auch nicht danach, wie
oft sie gut geht, sondern wie oft und wie gravierend ihre Fehlleistungen
sind.
Hallo, Herr Schwarz,
sorry, aber ich erwarte von einem Archiv, daß ich dort die Sachen suchen
kann, die ich suche, und daß ich anschließend damit arbeiten kann/darf.
Den Lagerraum-Satz, also damit hätten Sie fast geschafft, daß ich meine,
daß Sie's ernst meinen, ha, und ich wollte schon heftig drauf reagieren.
Aber dann habe ich doch noch gemerkt, daß Sie mich nur hochnehmen wollen. Da
habe ich an meinen letzten Kräftevergleich mit der Waage in unserem Bad
denken müssen und mir gesagt, nee, das kannste dem Mann nicht antun, der
verhebt sich glatt noch. Also trat ich einen Schritt zurück und blieb mit beiden
Füssen ziemlich auf der Erde. Trotzdem: netter Versuch.
Ihr dritter Satz - nee, sorry, da stimme ich nicht mit Ihnen überein. Wäre
die Welt perfekt, ja, okay. Ist sie aber nicht. Dürften die Archivare in
ihren Archiven so, wie sie wollten, und hätten sie das Geld, das sie gern
hätten, und würden sie dann so verfahren, wie Sie es beschrieben haben, ja,
okay. Das ist aber nicht so.
Unterm Strich: Sie haben doch erfahren, was Sie wissen wollten, oder? Und
für diese Leistung haben Sie bezahlen müssen; nun ja, auf der Website des
Staatsarchivs Preußischer Kulturbesitz
(http://www.gsta.spk-berlin.de/rechtsgrundlagen_490.html) finden Sie die „Benutzungs-, Gebühren- und Hausordnung
im GStA PK“.
Dort steht in der sog. Gebührenordnung:
„Für die schriftliche Beantwortung von mündlich oder schriftlich
gestellten Anfragen, die privat oder kommerziell (insbesondere
familiengeschichtlich) motivierten Forschungen dienen, wird unabhängig von Erfolg oder
Fehlanzeige eine Gebühr berechnet. Der Erlös dieser Gebühren soll für Zwecke der
archivischen Bestandserhaltung eingesetzt werden.“
Roland Geiger