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Hallo Listis,
mir passiert es auch immer wieder, dass die Pfarrämter oder Ämter nicht bereit sind Einsicht in Familienregister nach 1900 zu gestatten. 110 oder 100 Jahre sind die magische Grenze. Auf Nachfrage heißt es dann, der Datenschutz lasse dies nicht zu. Will man dann das Gestez zum Datenschutz erklären, erntet man einen strafenden Blick, und man ist dann einfach nur froh, dass man überhaupt was bekommt.
Was kann man tun, Hausrecht gegen Datenschutz.
Wie ist das bei Euch? Habt Ihr auch solche Erfahrungen gemacht?

MfG
Claudia Schmitt