Arbeitsweise der Archive

Liebe Mitstreiter,
Als Archivarin kann ich, auch wenn ich mich hier möglicherweise unbeliebt mache, nur staunen. Die staatlichen Archive erhalten ihre Gebührenordnungen auf dem Verordnungswege. Je klammer der Staat ist, desto höher werden die Gebühren für verschiedene Leistungen. Wenn die Gebührenordnung keine Befreiung für den Forschungszweck Familienforschung vorsieht, müssen Sie zahlen. Und Sie zahlen nicht für das Ergebnis, sondern für die Zeit, die der Bearbeiter aufgebracht hat, danach zu suchen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein einziges staatliches Archiv bereits alle Bestände digital erfasst hat, und selbst wenn, können Sie auf diesem Wege nicht immer zu Ergebnissen kommen. Vielfach hilft nur der Griff zum guten alten Findbuch oder in die Akte selbst, und ich bin wirklich ein Verfechter der elektronischen Recherche. Das hat erst mal gar nichts mit der Qualität des Archivs zu tun, obwohl es natürlich gute und schlechte Archivare gibt.
Lassen Sie sich trotzdem nicht entmutigen, aber erkundigen Sie sich vorher über die Gebühren!
Viele Grüße
Katharina

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Liebe Forscherkollegen,
die vorgebrachten Argumente, - kein Ergebnis = keine Geb�hr - erinnern mich ein wenig an solche, die ich - allerdings fr�her h�ufiger - in meinem Job als Steuerberater manchmal h�re: wieso muss ich f�r die Steuererkl�rung zahlen, wenn ich doch gar nichts zur�ck bekomme?
Auch das Suchen nach Unterlagen, die letztlich nicht zu finden sind, kostet Zeit, die bezahlt werden muss.
Ich habe damit kein Problem, denn ich erwarte auch eine Geb�hr, wenn ich f�r einen Kunden nach einer Recherche zu einem negativen Ergebnis komme.
Ebenso wie wir sind auch die Archivare keine Makler, die nur nach dem Erfolg bezahlt werden.
Trotzdem, wie Katharina richtig schreibt, nicht entmutigen lassen.
Beste Gr��e aus dem Norden
Peter

Liebe Mitforscher,

ich möchte hier keine Streitdiskusion auslösen (dies wird auch mein letzter Beitrag zu diesem Thema sein), aber zu den Mails muß ich trotzdem nocheinmal Stellung nehmen.

Sehr geehrter Herr Roggelin,
Ich glaube, das wir alle dazu bereit sind, für eine erbrachte Leistung zu bezahlen. Auch wenn diese Leistung nicht zu dem gewünschten Ergebnis führte. Nur hätte ich für meine Person gerne vorher gewußt welche Kosten auf mich zukommen.
Wenn Sie Herr Roggelin, mir nicht vorher sagen können, was ich für eine Leistung, die ich bei Ihnen anfordere, zu bezahlen habe, dann werde ich Sie auch nicht beauftragen.

Sehr geehrte Frau Witter,

Eine vorherige Abfrage von Archivegebühren ist zwar eine sehr gute Idee, wann muß sich aber im nachhinein nicht wundern, wenn die Gebühren erheblich anders sind.
Eine Gebührenangabe für ein viertel- oder halbstündliche Suche in der Gebührenverordnung ist zwar schön und gut, aber eine verläßliche Aussage für eine Suche bekommen sie von keinem Archiv. Und wenn dann eine Suche so 2 bis 3 Stunden gedauert hat, dann kann Ihr Budget für diese Leistung sehr schnell überschritten sein.

Mir ist sicher klar, das nicht alles digitalisiert sein kann. Nur wundert mich es, wenn ich eine Anfrage beim Standesamt mache und die Urkunde dann für einen Betrag unter 10,-- € bekomme, eine Anfrage beim Stadtarchiv für eine weitere Urkunde mich dann aber über 100,--€ kostet. Ich kann mir nicht vorstellen, das ein Standesamt die Standesbücher in einzelne Seiten zerlegt und diese dann an das Stadtarchiv weitergegeben hat.

Ich schließe mich aber Ihnen an, keiner sollte verzweifeln und sich vorher mit dem entsprechenden Archiv in Verbindung setzen. Aber jeder sollte auch wissen was auf ihn zukommt.

Noch einen schönen Abend
Ludwig

Liebe Listenmitglieder,

ich habe bisher mehrfach Archive aufgesucht oder angeschrieben und ich muss sagen, dass ich die Geb�hren ganz in Ordnung fand. Ich war z.B. mehrfach in Dessau-Ro�lau und habe dort eine Benutzungsgeb�hr von 5 Euro bezahlt, egal, wie viele Stunden ich dort verbracht habe. Eine A4-Kopie kostet dort 40 Cent, eine A3-Kopie 1,20 Euro. Das ist m.E. recht ertr�glich und mir war es das wert.
Ein Archiv, welches ich angeschrieben hatte (Nienburg/Saale), verlangte 5 Euro f�r das Erteilen der Auskunft (also analog der Benutzungsgeb�hr) und f�r die schriftliche Mitteilung (keine Kopien, eine ergebnislose Suche, 6 Ergebnisse) noch einmal 12 Euro (eine Stunde suchen w�rde 48 Euro kosten). Auch das fand ich in Ordnung.
Ich finde, der Zeitaufwand und letztendlich auch das Vorhalten eines Archives an sich sollten gerecht entlohnt werden - und die Geb�hren durch uns werden die Kosten kaum tragen k�nnen.

Viele Gr��e
Winfried Hofmann

www.hofmann-ahnenforschung.de
Homepage �ber Ahnenforschung und Autoimmunhepatitis

www.meineleber.de
Forum Autoimmune Lebererkrankungen